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Oktober 09/2000
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ANHÖRUNG ZUM ZEUGNISVERWEIGERUNGSRECHT

Überwiegend positive Reaktionen

(re) Überwiegend positiv haben Sachverständige den Grundgedanken zur Reform des Zeugnisverweigerungsrechts bewertet. In einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am 20. September standen Gesetzentwürfe der Bundesregierung und der F.D.P. (14/1602) auf dem Prüfstand.

Diesen Initiativen zufolge sollen künftig neben Vertretern von Presse, Funk, Fernsehen und Film auch Journalisten der Informations- und Kommunikationsdienste des Internets von der Möglichkeit des Zeugnisverweigerungsrechts für selbst recherchiertes Material Gebrauch machen können. Bislang ist dies nur für Journalisten periodisch erscheinender Veröffentlichungen und auch nur für Material möglich, das ihnen von anderer Seite mitgeteilt wurde.

Benno Pöppelmann vom Deutschen Journalistenverband in Bonn begrüßte die Ausdehnung des Zeugnisverweigerungsrechtes, da die existierenden Regelungen in der Praxis den Belangen der Pressefreiheit nicht sachgerecht Rechnung trügen. Auch Professor Stefan Barton von der Universität Bielefeld schloss sich der Einschätzung an, .Redaktionen von Medien seien nicht vor überzogenen Durchsuchungen geschützt, was das Funktionieren der vierten Gewalt beeinträchtige.

Der Rechtsexperte verwies in diesem Zusammenhang auf ein fehlendes Beweisverwertungsverbot für beschlagnahmtes Material, das in beiden Gesetzesvorhaben nicht angesprochen werde. Umstritten war der Vorschlag von Professor Felix Herzog von der Humboldt-Universität Berlin, beschlagnahmtes Material zuerst von einer nicht den Strafverfolgungsbehörden angehörenden Person, etwa einem Ombudsmann, auf die Relevanz für ein Strafverfahren hin prüfen zu lassen. Keine Zustimmung fand dieser Vorschlag unter anderen bei der Richterin Karin Schröder vom Oberlandesgericht Dresden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009034b
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