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Oktober 09/2000
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REGIERUNG ANTWORTET CDU/CSU

Keine zusätzlichen Mittel für die Regionalförderung

(wi) Die Bundesregierung sieht nach eigenen Angaben grundsätzlich keinen Spielraum, das derzeitige Niveau der Mittelausstattung für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" anzuheben. In ihrer Antwort (14/4112) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU (14/3353) verweist sie in diesem Zusammenhang auf das Ziel einer dauerhaften Konsolidierung des Bundeshaushalts.

Dennoch hätten Investitionen in Bildung und Forschung im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Hochschulbau" Vorrang. Nachdem bereits 1999 der entsprechende Ansatz um 200 Millionen DM erhöht worden sei, sei für 2001 geplant, den Bundesanteil erneut auf dann knapp 2,22 Milliarden DM anzuheben.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wird die Regierung darauf dringen, den Handlungsspielraum der EU-Mitgliedstaaten bei der Regionalförderung wieder ausreichend herzustellen. Entsprechende Regelungen der EU-Kommission müssten deshalb flexibilisiert werden. Auch die in Brüssel verfügte Reduzierung der Fördergebiete in Deutschland dürfe nicht zu einer Benachteiligung gegenüber vergleichbaren Mitgliedstaaten führen. Die Regierung erwartet in Kürze erste Überlegungen der Kommission zur Regionalpolitik in der erweiterten EU. Dabei müssten alle Förderziele kritisch bewertet werden. Zu prüfen sei auch, ob nach 2006 nur noch die schwächsten Mitgliedstaaten Strukturhilfen erhalten sollten. Im Gegenzug müssten dann wohlhabenderen EU-Mitgliedern größere Freiräume für ihre nationale Regionalpolitik eingeräumt werden.

Sie habe dazu beigetragen, so die Regierung, dass Pläne der Kommission für eine neue Strukturfonds-Verordnung in der vorgelegten Form nicht umgesetzt worden seien. Diese hätten den Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten deutlich eingeengt. Auch in modifizierter Form, so die Regierung, würde die Verordnung Brüssel maßgeblichen Einfluss auf die Bedingungen einräumen, zu denen die Fördermittel von den Mitgliedstaaten verwendet werden dürfen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009057a
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