Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2000 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 11/2000 >
November 11/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Mehrausgaben für Vereinte Nationen notwendig

(hh) Einer weiteren überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 84,19 Millionen DM für den Beitrag der Bundesrepublik Deutschland an die Vereinten Nationen hat der Finanzminister zugestimmt. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (14/4476) hervor.

Die überplanmäßige Ausgabe ist den Angaben zufolge für die Mandate der Vereinten Nationen in Osttimor, im Kosovo, Kongo und in Sierra Leone sowie wegen ungünstiger Wechselkursveränderung erforderlich. Zudem hat der Bundesfinanzminister eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 350 Millionen DM für die Erstattung von Aufwendungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) aufgrund der Überführung von Zusatz-Versorgungssystemen in die Rentenversicherung in den neuen Ländern bewilligt. Laut der Unterrichtung der Bundesregierung (14/4477) geht der Mehrbedarf auf Entscheidungen des Bundessozial- und Bundesverfassungsgerichts zurück, die zu einer Erweiterung des Personenkreises der Rentenberechtigten und zu einer Anhebung von Rentenzahlbeiträgen geführt hätten.

Weltbank braucht Geld

Überplanmäßigen Ausgaben bis zur Höhe von 76,88 Millionen DM für die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an Einrichtungen der Weltbankgruppe und bis zur Höhe von 12,24 Millionen DM für entwicklungswichtige, multilaterale Hilfen im Rahmen internationaler Vereinbarungen zum weltweiten Umweltschutz hat der Bundesfinanzminister ebenfalls zugestimmt (14/4296). Das Bundesfinanzministerium hat auf Antrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2000 bis zur Höhe von 45,25 Millionen DM bewilligt. Die Mehrausgabe sei erforderlich, heißt es in einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (14/4295), weil ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1999 bei der Haushaltsaufstellung 2000 nicht mehr habe berücksichtigt werden können. Durch dieses Urteil sei der Bund zur Erstattung von Zinsen und Tilgungen auf ausgereichte Bundesdarlehen zum Ausbau des Berliner S-Bahn-Netzes sowie für Aufwendungen für den Berliner Südring an das Land Berlin verurteilt worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011024c
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion