Auf die Kapitalausstattung der Versicherungen achten(fi) Künftig sollen Versicherungsunternehmen auch in Bezug auf den Konzern als Ganzes auf ausreichende Kapitalausstattung hin kontrolliert werden können. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (14/4453) vorgelegt, mit dem eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt und unter anderem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden soll. Der Bundestag überwies ihn am 9. November zur Beratung an den Finanzausschuss. Die Regierung erläutert, bislang habe sich die Aufsicht über die Solvenz der Versicherungsunternehmen auf die Finanzlage einer einzelnen Firma (Solo-Aufsicht) beschränkt. Der finanzielle Einfluss, den andere Mitglieder einer Gruppe, dem ein Versicherungsunternehmen angehört, auf dieses Unternehmen ausüben, habe nach EU-Recht bei der Solvenzbewertung durch die Aufsichtsbehörden nicht berücksichtigt werden können. Da die Solvenz- und Finanzlage eines Versicherungsunternehmens jedoch beeinträchtigt werden könne, wenn das Unternehmen einer Firmengruppe angehöre, müssten die Aufsichtsbehörden solche Einflüsse beachten. Dazu werde die so genannte Solo-Plus-Aufsicht eingeführt. Maßgeblich für die geplante "zusätzliche Beaufsichtigung" ist den Angaben zufolge die Beteiligung eines Versicherungsunternehmens an einem anderen mit 20 Prozent oder mehr der Stimmrechte bzw. des Nennkapitals. Bei einer Beteiligung unterhalb von 20 Prozent sei ausschlaggebend, dass die Anteile nicht allein eine Kapitalanlage darstellten, sondern die Beteiligung dem Geschäftsbetrieb diene. Der Solo-Plus-Ansatz beinhalte, dass die Prüfung der Eigenmittelausstattung des Einzelunternehmens durch die Berücksichtigung der Konzernstruktur lediglich ergänzt, nicht aber ersetzt werde. |