Im land- und forstwirtschaftlichen Fachrecht auf Euro umstellen(lw) Im land- und forstwirtschaftlichen Fachrecht sollen bis 1. Januar 2002, wenn der Euro alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel sein wird, DM-Beträge soweit erforderlich umgestellt sein. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (14/4555) vorgelegt. Bei der Umstellung würde der feststehende Umrechnungskurs von 1,95583 DM für einen Euro verwendet. Nach Vorgaben des Bundesjustizministeriums müssten die Bußgeldvorschriften im Verhältnis von zwei DM zu einem Euro umgestellt werden. Eine Umstellung, die zu "krummen" Euro-Beträgen führen würde, erscheine nicht sachgerecht. Zur Begründung heißt es, eine damit verbundene geringfügige Herabsetzung der Rahmenbeträge sei aus Gründen der Akzeptanz in der Öffentlichkeit auch geboten. Es gelte schließlich den Eindruck zu vermeiden, dass bei der Umstellung von DM-Beträgen auf Euro "alles teurer wird". Durch ein Umrechnungsverhältnis von 2:1 bei DM-Beträgen ergäben sich für die Länderhaushalte rechnerisch geringfügige Mindereinnahmen aus der Verhängung von Bußgeldern. Da in der Praxis die zulässigen Bußgeldhöchstbeträge nur selten verhängt würden, seien im Ergebnis keine Mindereinnahmen zu erwarten. |