Batterieverordnung zugestimmt(um) Batterien oder in Geräte eingebaute Batterien mit einem Quecksilbergehalt von mehr als 0,0005 Gewichtsprozent dürfen künftig nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Der Bundestag hat einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung (14/4303) am 16. November zugestimmt. Ausgenommen von der Regelung sind Knopfzellen und aus Knopfzellen zusammengesetzte Batterien mit einem Quecksilbergehalt von zwei Gewichtsprozent. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des federführenden Umweltausschusses. Er hatte sich am 8.November einstimmig für eine Änderung der Batterieverordnung ausgesprochen. Dabei war darauf hingewiesen worden, dass noch immer etwa 70 Prozent aller Batterien im Rahmen des Hausmülls entsorgt würden. Diese Hausmüllbestandteile verursachten Schwierigkeiten bei der Anwendung mechanisch-biologischer Verfahren und stellten für die Abfallpolitik ein besonderes Problem dar. Die vorgelegte Verordnung soll eine EU-Richtlinie vom 22. Dezember 1998 in nationales Recht umsetzen. |