GESETZENTWURF ZU UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNGEN
Länder wollen Aufwand für den Vollzug verringern
(um) Die Bundesregierung hat zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Änderung der Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz in deutsches Recht einen Gesetzentwurf (14/5204) eingebracht, den der Bundestag am 15. Februar zur Beratung an den Umweltausschuss überwiesen hat.
Danach soll die Beteiligung von Behörden und Betroffenen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) zu öffentlichen und privaten Projekten grenzüberschreitend ausgeweitet werden. Dies soll auch für die Öffentlichkeit von Nicht-EU-Mitgliedstaaten gelten. Der Regierungsentwurf ist gleichlautend mit dem Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/4599, siehe Blickpunkt 11/2000, Seite 63). Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zur Regierungsinitiative unter anderem, dass diese sich auf EU-Ebene mit Nachdruck für eine Reduzierung des Vollzugsaufwandes einsetzt. Beim jetzigen Entwurf würden für die Länder durch erhebliche Personal- und Sachkosten wesentlich höhere Vollzugskosten entstehen.
Die Regierung erklärt dazu, die vorgesehenen Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes beruhten auf Vorgaben der umzusetzenden Richtlinie. Dadurch hervorgerufene Vollzugskosten seien unvermeidlich.