PDS-VORSTOSS
Asylbewerberleistungsgesetz soll nicht aufgehoben werden
(as) Das Asylbewerberleistungsgesetz soll nicht ersatzlos aufgehoben werden. Die PDS hatte die Aufhebung in einem Antrag (14/3381) gefordert, fand aber im Bundestag am 9. Februar keine Unterstützung bei den anderen Fraktionen. Nach Ansicht der Antragsteller werden mit dem Asylbewerberleistungsgesetz Menschen zum Zweck der Abschreckung und angeblicher Kostenersparnis aus der allgemeinen sozialrechtlichen Versorgung ausgegrenzt.
Die SPD wies den Antrag mit der Begründung zurück, das Gesetz müsse zwar strukturell verbessert werden. Eine vollständige Abschaffung sei aber nicht sinnvoll. Das Problem insgesamt müsse im Rahmen einer umfassenden Diskussion zu Einwanderung und Integration gelöst werden. Für die CDU/CSU gibt es nach wie vor sehr gute Gründe dafür, für Asylbewerber andere Geldleistungen vorzusehen als für Bezieher von Sozialhilfe. Das Gesetz sei auch mit Unterstützung vieler sozialdemokratisch geführter Länder und Kommunen geschaffen worden, um mit der Leistungsgewährung den Anreiz, in dieses Land zu kommen, nicht zu erhöhen.
In den Augen der Bündnisgrünen trifft die Kritik am Asylbewerberleistungsgesetz teilweise zu. Da es für die Abschaffung des Gesetzes aber keine Mehrheit gebe, sollten in anderen Bereichen Verbesserungen erzielt werden. Daher werde den Asylbewerbern nun erlaubt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die F.D.P. begrüßte die Entscheidung der Koalition, Asylbewerbern die Aufnahme einer Arbeit zu gestatten. Das Asylbewerbergesetz habe einige Defizite, seine Vorteile seien jedoch weitreichender als die Nachteile.