AFA-TABELLEN ERNEUT THEMA IM AUSSCHUSS
Finanzministerium kündigt einige Änderungen an
(fi) Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 14. Februar im Finanzausschuss seine Zusage bekräftigt, dass die Steuermehreinnahmen aufgrund der Überarbeitung aller Tabellen zur steuerlichen Absetzung für Abnutzung (AfA) nicht mehr als 3,5 Milliarden DM in diesem Jahr ausmachen. Es werde dafür gesorgt, dass es zu einer ausgewogenen Gesamtstruktur der neuen Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA-Tabelle "AV") und der Tabellen für die einzelnen Branchen kommt. Dies werde auch durch die bevorstehende Überarbeitung der Branchentabellen sichergestellt, so das BMF.
Bei den Gesprächen über die finanziellen Folgen der neuen AV-Tabelle mit den Wirtschaftsverbänden sei man weit voran gekommen, berichtete das Ministerium weiter. Verbleibende Differenzen erschienen ausräumbar. Zusammen mit den Ländern werde das BMF einige Änderungen vornehmen. So soll die in der AV-Tabelle angegebene Nutzungsdauer um ein Jahr verkürzt werden können, wenn Lkw, Pkw oder Kombis ganzjährig im Lade- oder Kurzstreckenverkehr eingesetzt werden. Damit werde dem Anliegen des Handwerks Rechnung getragen, die als Anlagegüter genutzten Fahrzeuge schneller abschreiben zu können.
Für den Maschinenbau solle es eine eigene Branchentabelle geben. Die Wirtschaftsgüter der Seehafenbetriebe würden in die Branchentabelle "Hochsee-, Küsten- und Binnenschifffahrt" übernommen. Auch unter Berücksichtigung der neuen AfA-Tabellen würden die Unternehmen in Deutschland bis 2005 um rund 76 Milliarden DM steuerlich entlastet, betonte das Ministerium.
Der Ausschuss vertagte die Abstimmung über einen Gesetzentwurf der CDU/CSU "zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen" (14/5135; siehe Blickpunkt Bundestag 1/2001, Seite 53) sowie über einen Entschließungsantrag der Fraktion dazu. Darin wird die Regierung aufgefordert, die am 1. Januar 2001 in Kraft gesetzte AV-Tabelle zurückzunehmen und von der vorgesehenen Änderung der Branchentabellen abzusehen. Stattdessen seien mit Beteiligung der Wirtschaft "sachgerechte Abschreibungstabellen" zu erstellen. Auch müssten die Unternehmen die Nutzungsdauern der bisherigen Abschreibungstabellen vorläufig weiterhin anwenden können.