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Februar 02/2001
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PETITIONSAUSSCHUSS WAR SICH EINIG

Die aidskranken Bluter besser unterstützen

(pt) Für bessere finanzielle Hilfe für mit dem HIV-/HCV-Virus infizierte Bluter hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Er beschloss am 7. Februar einstimmig, die zugrunde liegende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit "zur Erwägung" zu überweisen.

In der Eingabe trug der Petent vor, er sei Bluter und seit dem ersten Lebensjahr auf Blutgerinnungsmedikamente angewiesen. Zur Herstellung des Gerinnungsstoffes würden Blutspenden benötigt. Die Medikamente für ihn seien von einem Pharmakonzern geliefert worden. Obwohl Anfang der achtziger Jahre die Gefahr von Blutverseuchungen mit dem Hepatitis-C- und dem Aidsvirus bekannt gewesen seien, habe die Firma "aus Kostengründen" darauf verzichtet, die notwendigen Blutspenden zu sterilisieren.

So sei er im Jahre 1984 mit beiden Krankheiten infiziert worden. Bei den Verhandlungen sei er vom Pharmakonzern unter Druck gesetzt worden und habe innerhalb von 14 Tagen eine Abfindungssumme von 68.000 DM akzeptieren müssen. Außerdem erhalte er aus einem 1995 eingerichteten Entschädigungsfonds 3.000 DM im Monat. Der Fonds werde im Jahre 2004 verbraucht sein, da mit einer kürzeren Lebenserwartung der Aidsinfizierten gerechnet worden sei. Der Petent forderte unter anderem, die Berechnungskriterien der seinerzeitigen Entschädigungszahlung der Pharmakonzerne offen zu legen. In einer parlamentarischen Stellungnahme erklärte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dass es zurzeit Gespräche mit den Stiftern und Ländern führe, um den Fonds bis zum Jahr 2017 weiterzuführen. Die Voraussetzungen und Modalitäten für die Weiterführung der Stiftung seien allerdings noch offen. Es gebe jedoch positive Signale. Die Mitglieder des Petitionsausschusses wendeten sich grundsätzlich gegen eine Fristsetzung und forderten die Bundesregierung auf, alles zu tun, um die Leistungsfähigkeit der Stiftung auf unbegrenzte Zeit sicherzustellen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0102/0102064a
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