HILFSMITTEL IM GESUNDHEITSWESEN
Experten uneinig über Versorgung
(ge) Die Frage, ob die Abgabe von Hilfsmitteln im Gesundheitswesen neu geregelt werden soll, haben Experten am 14. März bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses unterschiedlich beurteilt.
Der AOK-Bundesverband erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme, eine neue Definition der partnerschaftlichen Aufgabenverteilung zwischen Ärzten und Gesundheitshandwerkern sei gerade vor dem Hintergrund der aktuellen technischen Entwicklungen von Telemedizin und Online-Verfahren geboten. Integrative Versorgungsformen böten die Chance, ärztliches und handwerkliches Fachwissen enger zu verzahnen. Auch im Hilfsmittelbereich solle zukünftig dem Gedanken des Partnerschaftsmodells verstärkt Rechnung getragen werden. Der Verband der Angestellten-Krankenkassen argumentierte hingegen, die bestehenden Regelungen über die Hilfsmittelabgabe reichten aus. Sollten Probleme auftreten, seien durch die Ärztekammern und von den Krankenkassen Sanktionen gegenüber den Ärzten und Hilfsmittellieferanten einzuleiten. Auf der anderen Seite erlaube die derzeitige Rechtslage auch ein sinnvolles Miteinander der Hilfsmittelanbieter und der Vertragsärzte bei der Anpassung und Versorgung von Hilfsmitteln. Dadurch ließen sich Synergieeffekte und Qualitätssprünge erreichen, die bei einer strikten Trennung nicht möglich wären. Anlass für die Anhörung der Sachverständigen waren Anträge der F.D.P. (14/2787) und der CDU/CSU (14/3184) zum Thema Hilfsmittelversorgung.
Nach Ansicht der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker führt die Ausweitung neuer Angebotsformen, die nicht den qualitätsgesicherten handwerklichen Strukturen entsprechen, zu einer zunehmenden Vergewerblichung der ärztlichen Tätigkeit. Dies wäre nur dann hinzunehmen, wenn auf den betreffenden Märkten gleiche Wettbewerbsbedingungen bestünden. Da der Arzt weitgehend über das Verordnungsmonopol verfüge, sei dies im Bereich der Hilfsmittelversorgung jedoch nicht der Fall. Eine erhebliche finanzielle Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherungen sei möglich, indem die Ärzte auf die Feststellung eventueller Kontraindikationen nach abgeschlossener Hilfsmittelversorgung beschränkt würden, hieß es in ihrer Stellungnahme.