Gewalt gegen Frauen stärker bekämpfen
(fa) Die gegen Frauen ausgeübte Gewalt effektiver zu bekämpfen, ist Ziel eines Antrags der PDS (14/5455), den der Bundestag am 8. März an den Familienausschuss überwiesen hat. Gewalt gegen Frauen und Kinder sei das größte Gefährdungspotenzial für die Menschenrechte weltweit, erklärt die Fraktion darin.
Nach Ansicht der PDS bedürfen die Initiativen der Bundesregierung der Verbesserung und Ergänzung durch gesetzliche Maßnahmen. So sollen Berater und Beraterinnen von Frauen, die sich illegal in der Bundesrepublik aufhalten, aus der Strafverfolgung herausgenommen werden. Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich will die Fraktion nicht mehr nur auf dem Wege der Privatklage, sondern als Offizialdelikt verfolgt sehen. Weiter fordert sie Regelungen zum Schutz für Frauen vor sexualisierter Gewalt und Gewalt im häuslichen Bereich.
Die Regierung soll ferner schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum "Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" einbringen.
Ebenfalls an den Fachausschuss überwiesen wurde der schon früher eingebrachte Antrag der CDU/CSU-Fraktion (14/5093), mit dem die Regierung aufgefordert wird, ihre Ankündigungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen umzusetzen (siehe auch Seite 53 und Blickpunkt 1/01).