VERBRAUCHERINSOLVENZRECHT
Einen Neuanfang erleichtern
(re) Nach dem Willen der Bundesregierung soll es überschuldeten Verbrauchern künftig erleichtert werden, über eine Restschuldbefreiung einen wirtschaftlichen Neuanfang zu erreichen. Die Regierung strebt deshalb mit einem Gesetzentwurf (14/5680) an, die Insolvenzordnung zu ändern.
Darin heißt es, sollte das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen, die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, seien ihm diese unter Einsatz öffentlicher Mittel künftig zu stunden. Die Regierung betont, die Verfahrenskosten würden nicht endgültig von der Staatskasse übernommen, sondern deren Fälligkeit lediglich hinausgeschoben. Nach einer wirtschaftlichen Erholung habe der Schuldner die Kosten deshalb selbst zu tragen.
Eine weitere Änderung der Insolvenzordnung zielt den Angaben zufolge darauf ab, künftig Kleinunternehmer aus dem Anwendungsbereich des Verbraucherinsolvenzverfahrens auszuschließen. Eine Ausnahme sei lediglich für solche Kleinunternehmer vorgesehen, deren Verschuldungsstruktur der von Verbrauchern im Wesentlichen entspreche. Zur Abgrenzung soll der Ausschluss dann erfolgen, wenn ein Schuldner mehr als 20 Gläubiger hat.