Gebühr für Einbürgerung absenken
(in) Für die Einbürgerung minderjähriger ausländischer Kinder soll die Einbürgerungsgebühr von 500 auf einheitlich 100 DM abgesenkt werden. Dies beschloss der Bundestag am 6. April mit den Stimmen der Koalition, der F.D.P. und der PDS bei Gegenstimmen der CDU/CSU, indem er einen Gesetzentwurf von SPD und Bündnisgrünen (14/5335) zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes annahm. Außerdem soll die Frist für den Einbürgerungsantrag für nach dem 1. Januar 1990 und vor dem 1. Januar 2000 in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2002 verlängert werden.
Die Initiative der Koalition wurde zusammengeführt mit einem inhaltsgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/5654) und einem Antrag der F.D.P. (14/4537). Gleichzeitig fordern die Parlamentarier die Bundesregierung mit einer Entschließung auf, das europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit vor 1997 zu unterzeichnen und dem Deutschen Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen.
Einbürgerung und Integration
SPD und Bündnis 90/Die Grünen erklärten im Ausschuss (Beschlussempfehlung14/5798), die Einbürgerung junger Menschen müsse Hand in Hand mit einer sinnvollen Integration gehen, die künftig zusammen mit der Frage der Zuwanderung zu erörtern sei. Die Fraktionen appellierten an den Bundesrat, seine Zustimmung zu der Reform zu geben. Die CDU/CSU bezeichnete den Gesetzentwurf als Stückwerk.
Die effektiven Kosten bei der Einbürgerung in Höhe von 250 DM müssten in Zukunft von Kommunen bezahlt werden. Außerdem würden diejenigen, die 500 DM bereits bezahlt und sich fristgerecht verhalten hätten, durch die erneute Änderung bestraft. Die F.D.P. legte Wert darauf, dass sie ihren Antrag mit gleichem Inhalt gestellt habe, als von einer Novellierung noch nicht die Rede gewesen sei.
Die PDS begrüßte die Änderungen, da man dem betroffenen Personenkreis so weit wie möglich entgegenkommen solle. Dies gelte über die Gesetzesinitiative hinaus für die Fristverlängerung und die Absenkung der Einbürgerungsgebühr.