Regierung will Zensus vorbereiten
(in) Im Zuge von Planungen der Europäischen Union, in diesem Jahr einen EU-weiten Zensus vorzubereiten, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (14/5736) vorgelegt. Das Plenum des Bundestages überwies die Vorlage am 5. April zur federführenden Beratung an den Innenausschuss. Den Angaben zufolge soll aus Kosten- und Akzeptanzgründen keine herkömmliche volle Erhebung wie zuletzt bei der Volkszählung 1987 durchgeführt werden. Vielmehr soll durch Befragung aller Einwohner ein Zensus ermöglicht werden, der sich auf die Daten vorhandener Verwaltungsdateien stützt. Damit soll das Verfahren gegenüber einer herkömmlichen Zählung erheblich kostengünstiger gestaltet und die Bürger von der Auskunftspflicht entlastet werden.
Die Bundesanstalt für Arbeit soll befugt werden, die für die Erhebung erforderlichen Daten an die statistischen Ämter zu übermitteln. Alle Daten würden dabei ausschließlich in den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder verarbeitet und unterlägen der strikten Geheimhaltung.
Die Kosten des Verfahrens sind mit rund 38,7 Millionen DM angesetzt. Davon entfallen 11,6 Millionen DM auf den Bund und 27,1 Millionen DM auf die Bundesländer. Einmalige Kosten für die Programmierung entstünden Bund und Ländern dabei in einer Höhe von 3,5 Millionen DM.