SPD ZUR REFORM DER KÜNSTLERSOZIALVERSICHERUNG
"Novellierung verbessert Lage der Berufsanfänger"
(as) Die Reform der Künstlersozialversicherung verbessert nach Ansicht der SPD die Lage der Berufsanfänger. In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung erklärten die Sozialdemokraten am 4. April, man habe bei der Novellierung die Ängste der betroffenen Künstlerinnen und Künstler berücksichtigt. Das Leistungsniveau werde stabilisiert und nicht weiter abgesenkt. Auf diese Weise könne die Künstlersozialkasse weiter funktionieren.
Der Bundestag nahm am 6. April mit den Stimmen der Koalition und gegen das Votum der CDU/CSU und F.D.P. bei Enthaltung der PDS einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/5066) in geänderter Fassung (14/5792) an. Eine Initiative der F.D.P. (14/4929neu) zum selben Thema wurde abgelehnt. Auch ein Antrag der PDS (14/5086) fand keine Unterstützung.
Mit dem Gesetzentwurf wird künftig der Versicherungsschutz beim Unterschreiten der Geringfügigkeitsgrenze bis zu zwei Mal innerhalb von sechs Jahren aufrechterhalten bleiben. Außerdem wird die Berufsanfängerfrist von fünf auf drei Jahre verkürzt. Gleichzeitig werden Erziehungsurlaub und andere Unterbrechungen verlängert. Aufgehoben werden die Möglichkeiten für Studenten, in die günstige Krankenversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz auszuweichen. Auch wird die Abgabepflicht von Unternehmen klargestellt, die für Zwecke der Eigenwerbung Künstler oder Publizisten engagieren oder für die Engagements von Künstlern sorgen.
Union kritisiert Bundeszuschuss
Nach Auffassung der CDU/CSU bringt die Reform keine wesentliche Verbesserung für die betroffenen Personen. Der Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse müsse angehoben werden, so wie es die Enquete-Kommission "Bürgerschaftliches Engagement" gefordert habe. Mit der in dem Entwurf zur Reform der Künstlersozialversicherung vorgesehenen Mindestsicherungsklausel für die gesetzliche Rentenversicherung betreibe die Koalition "Realitätsverweigerung". Es sei unwahrscheinlich, dass das in der Klausel vorgesehene Rentenniveau in Höhe von 67 Prozent gehalten werden könne.
Dieser Einschätzung schloss sich die F.D.P. an. Ihrer Auffassung nach kann die Marke von 67 Prozent im Jahre 2030 nur dann erreicht werden, wenn sich die von der Koalition eingeplanten Bedingungen erfüllten. Dazu gehöre zum Beispiel die Inanspruchnahme der geförderten privaten Altersvorsorge mit einer Quote von 100 Prozent. Dies sei aber nicht zu erwarten. Außerdem sei unverständlich, warum die Bundesregierung nicht einen flexiblen Bundeszuschuss aufgenommen habe. Ent.schließungsanträge von CDU/CSU und F.D.P. (14/5825, 5824) fanden im Plenum keine Mehrheit. Die Union hatte darin unter anderem gefordert, die beschlossene Senkung des Bundeszuschusses von 25 auf 20 Prozent zurückzunehmen. Nach dem Willen der F.D.P. sollten Schätzungsbescheide für gemeinnützige Organisationen rückwirkend erlassen und das Verfahren eingestellt werden.
Verfahren vereinfacht
Bündnis 90/Die Grünen machten eine Verbesserung des Versicherungsschutzes durch die Reform aus. Sie sei ein "riesiger Schritt nach vorne" für die Betroffenen. Das Verwaltungsverfahren werde vereinfacht, so wie es seit langem gefordert worden sei. Außerdem könne mit der Novellierung der Bundeszuschuss in Höhe von 20 Prozent stabilisiert werden. Es sei wichtig gewesen, älteren Künstlern und Publizisten den Zugang zum Krankenversicherungsschutz zu erleichtern.
Nach Auffassung der Fraktion der PDS steht die Haushaltskonsolidierung deutlich über den Interessen der Künstlerinnen und Künstler. Es sei dringend erforderlich, den Bundeszuschuss für die Künstlersozialversicherung anzuheben. Die Mindestsicherungsklausel für die gesetzliche Rentenversicherung sei zu niedrig. Mit einer entsprechenden Rentenreform sei es möglich, das Rentenniveau vor einem Absinken zu bewahren.