Zustellung von juristischen Schriftstücken neu geregelt
(re) Der Bundestag hat am 31. Mai einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (14/5910) zugestimmt. Er folgte dabei einer einstimmigen Empfehlung des Rechtsausschusses vom Vortag (14/6175).
Durch dieses EG-Zustellungsdurchführungsgesetz wird der Gestaltungsspielraum genutzt, den eine EU-Verordnung der Mitgliedstaaten belässt. So wird bestimmt, welche Stellen als deutsche Übermittlungs-, Empfangs- oder Zentralstellen zuständig sein sollen. Das Gesetz schreibt für Zustellungen durch die Post die Versandform des Anschreibens mit Rückschein vor und schränkt bestimmte Zustellungsarten für das deutsche Hoheitsgebiet ein oder schließt sie aus. Der Bundesrat hatte gegen den Entwurf keine Einwände erhoben, wie aus einer Unterrichtung durch die Regierung (14/6114) hervorgeht.