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06/2001
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VORSTOSS DER UNION

Koalition lehnt Änderungen bei Arbeitnehmerüberlassung ab

(as) Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz soll nicht geändert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU (14/1211, Beschlussempfehlung 14/4220) lehnte das Plenum am 31. Mai gegen die Stimmen der Union und der F.D.P. ab. Die Antragsteller hatten erläutert, Ziel des Gesetzentwurfes sei es, die Bestimmung zur Arbeitnehmerüberlassung zu lockern bzw. aufzuheben.

Die SPD lehnte den Entwurf ab, da er keine zusätzliche Beschäftigung schaffe. Es bestehe kein Bedarf, die Verleihdauer eines Arbeitnehmers auf drei Jahre zu verlängern. Auch für Bündnis 90/Die Grünen brächte eine Verlängerung der Höchstdauer der Leihzeit wahrscheinlich wenig Nutzen, so die SPD, weil nur wenige Leiharbeiter länger ausgeliehen werden könnten.

Die Liberalen beurteilten die Initiative der Union überwiegend positiv. Die Verlängerung der Überlassungsdauer auf 36 Monate sei sinnvoll. Für die PDS gehen die CDU/CSU-Vorschläge in die falsche Richtung. Das gesellschaftliche Arbeitsvermögen werde mit der Arbeitnehmerüberlassung nicht vermehrt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0106/0106026c
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