NUTZTIERHALTUNG
Missbrauch von Arzneimitteln schärfer ahnden
(vs) Das strafrechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung schwerer Formen des Arzneimittelmissbrauchs in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung soll verbessert werden. Dieses Ziel soll nach einem vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf (14/6097) dadurch erreicht werden, dass in den Strafvorschriften des Arzneimittelgesetzes die Anwendbarkeit der im Strafgesetzbuch geregelten Verhängung der Vermögensstrafe und der Anordnung des Erweiterten Verfalls vorgesehen wird.
Aspekte Organisierter Kriminalität
In der Begründung stellt der Bundesrat fest, der Missbrauch von Arzneimitteln in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung sei Gegenstand mehrerer Ermittlungsverfahren, die beträchtliches Aufsehen erregt haben. Dabei seien neue Dimensionen derartigen Missbrauchs, der teilweise Aspekte Organisierter Kriminalität aufweise, sichtbar geworden. Illegale Machenschaften im Bereich der Arzneimittelversorgung bei Nutztieren gefährdeten letztlich die Gesundheit von Menschen. Dem müsse entschieden entgegengetreten werden, auch mit den Mitteln des Strafrechts. Das strafrechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung schwerer Formen einschlägiger Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz sei aber unzureichend, so der Bundesrat.
Die Regierung verschließt sich nicht den vorgeschlagenen Bemühungen und steht laut ihrer Stellungnahme dem Gesetzentwurf nicht ablehnend gegenüber. Sowohl die Vermögensstrafe als auch der Erweiterte Verfall scheinen ihr "durchaus geeignet", die generalpräventive Wirkung der Strafvorschriften dadurch zu erhöhen, dass Straftäter nicht darauf vertrauen können sollen, durch wiederholte Begehung von Straftaten in organisierten Formen dauerhafte Gewinne anzuhäufen.