GEMEINSCHAFTSAUFGABE
Stärkerer Anreiz für ökologische Anbauverfahren
(vs) Mit Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) sollen im Zeitraum von 2001 bis 2004 eine nachhaltige, besonders umweltfreundliche Landbewirtschaftung sowie die Erhaltung einer vielfältigen, artenreichen Kulturlandschaft verstärkt unterstützt werden.
Wie aus dem Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der GAK im Rahmenplan 2001 bis 2004 (14/5900) weiter hervorgeht, wird insbesondere die Förderung der Einführung ökologischer Anbauverfahren, die den Kriterien der Nachhaltigkeit in besonderer Weise gerecht werden, finanziell attraktiver gestaltet.
Beim Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) ist nach Regierungsangaben auf Grund der seit dem Jahr 2000 bestehenden neuen Förderungsgrundlage eine erhebliche Vereinfachung und Flexibilisierung eingetreten. So werde beispielsweise nicht mehr nach Haupt- und Nebenerwerbslandwirten sowie benachteiligten und nichtbenachteiligten Gebieten unterschieden, keine Angabe zum Referenzeinkommen mehr verlangt und an Stelle des aufwendigen Betriebsverbesserungsplanes ein Investitionskonzept für den Betrieb erstellt. Bei kleineren Investitionen bis zu 200.000 DM könne ein mit vereinfachten Vorschriften verbundener Agrarkredit in Anspruch genommen werden. Für größere Investitionen von 200.000 DM bis zu 2,5 Millionen DM stehe die Kombinierte Investitionsförderung zur Verfügung.
Mit einem Sonderprogramm Energieeinsparung in den Jahren 2001 und 2002 können dem Bericht zufolge außerdem Investitionen in diesem Bereich verstärkt und mit günstigeren Konditionen gefördert werden. Hierunter fielen der Neubau energiesparender Gewächshäuser, Wärme- und Kältedämmungsmaßnahmen, Wärmepumpen, Solaranlagen, Biomasseanlagen oder Biomasseverfeuerung, Steuer- und Regeltechnik sowie die Umstellung der Heizanlagen auf umweltverträgliche Energieträger. Darüber hinaus sieht der Rahmenplan zur Erleichterung der erstmaligen Niederlassung von Junglandwirten eine Niederlassungsprämie in Höhe von bis zu 23.500 DM vor. Hierzu müssten Investitionen von mindestens 100.000 DM getätigt und die Zuwendungsvoraussetzungen der Kombinierten Investitionsförderung erfüllt werden.