GESETZENTWURF
Ausländische Kreditinstitute von Publizitätsanforderungen entlasten
(re) Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute und Kapitalgesellschaften von "nicht mehr zeitgemäßen" Publizitätsanforderungen entlastet werden.
In einem Gesetzentwurf (14/6456) der Regierung ist deshalb vorgesehen, dass Jahresabschluss und Lagebericht sowie Konzernabschluss und Konzernanlagebericht der Hauptniederlassung in englischer Sprache eingereicht werden dürfen, soweit Deutsch nicht die Amtssprache am Sitz der Hauptniederlassung ist. Damit werde an bereits am Kapitalmarkt übliche Praktiken angeknüpft, heißt es. Ferner werden laut Regierung die Möglichkeiten erweitert, die Offenlegungspflichten ausschließlich dadurch zu erfüllen, dass die entsprechenden Unterlagen beim Handelsregister eingereicht werden. Die Verpflichtung, den Jahresabschluss im Bundesanzeiger bekannt zu machen, werde künftig nicht mehr von der Bilanzsumme der Hauptniederlassung, sondern von derjenigen der Zweigstelle abhängig gemacht.
Inhalt des Gesetzentwurfes ist zudem, noch in Deutsche Mark ausgedrückte Geldbeträge in bilanzrechtlichen Bestimmungen verschiedener Gesetze, insbesondere dem Handelsgesetzbuch, zum 1. Januar 2002 auf Euro umzustellen.