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07/2001
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GESETZENTWURF EINGEBRACHT

Koalition will Arzneimittelbudgets durch Vorgabe von Richtgrößen ersetzen

(ge) Die bisherigen Rechtsvorgaben für die Verringerung der Gesamtvergütungen bei Überschreitung der Arznei- und Heilmittelbudgets sollen rückwirkend aufgehoben werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/6309) vor.

In Zukunft sollen die Vertragsparteien auf der Ebene der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen Vereinbarungen treffen, die neben einem Ausgabenvolumen konkrete Zielvereinbarungen und Umsetzungsmaßnahmen vorsehen. Nach dem Willen der Koalition soll die Selbstverwaltung in die Lage versetzt werden, die Folgen einer Überschreitung der vereinbarten Ausgabenvolumina selbst zu regeln, indem Anreize zur Erfüllung der Zielvereinbarung gesetzt und Richtgrößenvorgaben eingeführt werden. Außerdem sollen qualitative medizinische Versorgungskriterien stärker berücksichtigt und die Ausgabenvolumina für Arznei- und Heilmittel voneinander getrennt werden.

Zur Begründung heißt es in dem Entwurf, die bisherigen Bemühungen zur Sicherung der wirtschaftlichen Verordnung von Arznei- und Heilmitteln durch Budgets seien wenig erfolgreich gewesen. Sie seien auf erhebliche Umsetzungsprobleme gestoßen. Da die Budgets bei den Vertragsärzten und Kassenärztlichen Vereinigungen wenig Akzeptanz fanden, sei mitunter resignatives Verhalten und eine Verweigerungshaltung festgestellt worden.

Sachverständige des Gesundheitswesens sind weitgehend skeptisch, ob die Einführung von Richtgrößen anstelle von Budgets für die Arznei- und Heilmittelausgaben dazu beitragen können, das Ziel der Ausgabenbegrenzung im Gesundheitswesen zu erreichen. Es sei "abenteuerlich", sich von Richtgrößen mehr politischen Frieden zu versprechen; das Gegenteil werde der Fall sein. So äußerte sich ein Vertreter des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen am 27. Juni auf einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses. Die Abschaffung der bisherigen Kollektivhaftung lasse sich durch einzelne Richtgrößen und mehr Gestaltungsspielraum für die Selbstverwaltung nicht kompensieren. Nach Meinung des Deutschen Gewerkschaftsbundes hat die bisher durch die Budgets vorgenommene Systemsteuerung funktioniert. Dieses Instrument sei notwendig, wirksam und habe zu Kosteneinsparungen geführt.

Der Bundesverband Deutscher Apothekerverbände begrüßte in seiner Stellungnahme das Vorhaben von SPD und Bündnisgrünen, die Kollektivhaftung abzuschaffen. Der anvisierte Weg weise in die richtige Richtung, sei aber sehr komplex. Sinnvoller sei es, arztgruppenbezogene Richtgrößen flankiert durch Zielvorgaben einzuführen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107043a
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