ANHÖRUNG
Experten für stärkere Förderung der ehrenamtlichen Arbeit
(as) Ehrenamtliche Tätigkeit soll stärker gefördert werden. Diese Forderung haben die Experten einer öffentlichen Anhörung des Arbeits- und Sozialausschusses, die am 4. Juli stattfand, in ihren schriftlichen Stellungnahmen vertreten. Nach Ansicht von Eckhard Priller sollte sich diese nicht auf die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht beschränken, da die meisten ehrenamtlich tätigen Bürger für ihre Arbeit keine finanziellen Aufwandsentschädigungen bekämen.
Die Förderung solle das gesamte Spektrum möglicher Maßnahmen berücksichtigen. Dazu zähle zum Beispiel die öffentliche Anerkennung, Freistellung, Zertifikate, genereller Versicherungsschutz und die Berücksichtigung bei Rentenanwartschaften. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände begrüßte die in einem Gesetzentwurf der CDU/CSU (14/3778) enthaltene Forderung, das ehrenamtliche Engagement von der Sozialversicherungspflicht zu befreien. Allerdings müssten in diesem Sinne existierende Ungleichbehandlungen im Rahmen des Sozialversicherungs- und Steuerrechts ausgeschlossen werden.
Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger bemerkte dagegen, die Initiative der Union durchbreche die bestehende Systematik der Sozialversicherungspflicht. Diese liege vor, wenn eine Beschäftigung ausgeübt und hierfür Arbeitsentgelt gezahlt werde. Die CDU/CSU fordere nun, Ehrenämter nicht als Beschäftigung anzusehen, um die Sozialversicherungspflicht zu vermeiden. Das Ehrenamt könne auch durch Änderungen des Sozialgesetzbuches und des Einkommenssteuergesetzes gestärkt werden. Der Deutsche Sportbund erklärte, der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion trage den Forderungen des Verbandes Rechnung, indem er die innerhalb der Grenzwerte geleistete Tätigkeit sowohl steuerlich als auch sozialversicherungsrechtlich nicht als relevant betrachte. Die gewünschte Entlastung für die Vereine würde eintreten, da ein Großteil der in diesem Sinne ehrenamtlich Beschäftigten aus dem Meldeverfahren herausfiele.