BETRIEBSVERFASSUNG
Reform der Mitbestimmung gegen Opposition verabschiedet
(as) Das Betriebsverfassungsgesetz aus dem Jahre 1972 soll entbürokratisiert, Randbelegschaften in den Geltungsbereich einbezogen und die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer gestärkt werden. Mit diesen Worten erläuterte die SPD das vom Bundestag am 22. Juni verabschiedete Betriebsverfassungsgesetz (14/5741, Beschlussempfehlung 14/6352).
Weiter hieß es, insbesondere den veränderten Qualifikationsanforderungen in der heutigen Arbeitswelt sei durch ein verbessertes Mitbestimmungsrecht Rechnung zu tragen. Die Reform wurde mit den Stimmen der Koalition und der PDS bei ablehnendem Votum der Union und der F.D.P. verabschiedet.
Außerdem soll der Schwellenwert für die Freistellung von Betriebsräten von derzeit 300 auf 200 Mitarbeiter pro Betrieb gesenkt werden. Zusätzlich wird nach Angaben der SPD mit einem Bündel von Maßnahmen die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Betriebsrat gefördert. Grundsätzlich als positiv bewertete die CDU/CSU die betriebliche Mitbestimmung. Sie lehnte es jedoch ab, die Themenkreise Umweltschutz und Bekämpfung von Rassismus in die Betriebsverfassung aufzunehmen. Der Regierungsentwurf biete insgesamt keine Antworten auf die Fragen, die die Gegenwart stelle. Vielmehr sei es zum Beispiel notwendig, betriebliche Bündnisse für Arbeit zu legalisieren. Die Initiative der Union (14/5753) fand keine weitere Unterstützung.
In den Augen der Bündnisgrünen ist mit der Reform eine "tragfähige Balance" der Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gefunden worden. Es sei wichtig gewesen, den Minderheitenschutz in den Betriebsratsgremien und bei den Freistellungen durch die Beibehaltung des Verhältniswahlprinzips zu erhalten. Die F.D.P. plädierte dafür, die Mitbestimmung im Sinne von mehr Individualisierung, Flexibilisierung, Entbürokratisierung und mehr Betriebsautonomie zu reformieren. Ein Antrag der Liberalen (14/5764) wurde ebenfalls abgelehnt.
Nach Ansicht der PDS bedienen die Anträge von CDU/CSU und F.D.P. die Arbeitgeberseite. Die Mitbestimmung sei zwar nicht das "Gelbe vom Ei", sie stelle jedoch einen positiven Standortfaktor dar. Die stärkere Einbeziehung von Jugendlichen sei "eminent wichtig."