REFORM VERABSCHIEDET
Beim sozialen Wohnungsbau verstärkt Bestandsbauten nutzen
(vb) Beim sozialen Wohnungsbau sollen in Zukunft verstärkt die Bestandsbauten genutzt werden. Dies sieht ein vom Bundestag am 22. Juni mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der CDU/CSU und F.D.P. bei Enthaltung der PDS auf Beschlussempfehlung des Fachausschusses (14/6344) verabschiedeter Gesetzentwurf der Regierung (14/5911) zur Reform des sozialen Wohnungsbaus vor.
Nach Ansicht der SPD kommt es mit Rücksicht auf den heute hohen Bestand an Wohnungen nicht primär auf den Neubau, sondern auf die Nutzung des Wohnungsbestandes für die Wohnraumversorgung der Haushalte an. Außerdem begrüße man es, dass mit der Reform der Bund in der Verantwortung für den Wohnungsbau bleibe. Schließlich sei es notwendig gewesen, das Wohnungsbaugesetz an das neue Miet- und Wohngeldgesetz anzupassen.
Dem widersprach die CDU/CSU. Ihrer Meinung nach muss die finanzielle Beteiligung des Bundes angehoben werden. Insgesamt sei der Gesetzentwurf jedoch positiv zu beurteilen. Vieles könne jedoch nicht realisiert werden, wenn der Bundesanteil wie vorgesehen niedrig bleibe. Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen hat die Regierungsinitiative ihre Qualitäten im Spannungsfeld zwischen der Rahmengesetzgebung auf Bundesebene und den Flexibilisierungsmöglichkeiten auf Länder und kommunaler Ebene. Die F.D.P. forderte, die derzeit ungenaue Objektförderung zu beenden und stattdessen konsequent auf das Wohngeld und damit auf eine zielgenaue Objektförderung im Sinne des Bürgergeldes zu setzen. Die Zuständigkeiten und Kompetenzen für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus sollten schrittweise vollständig den Ländern überlassen werden.
Die PDS kritisierte die mangelnde Finanzausstattung des Gesetzes. Die Inhalte der Initiative seien nicht zu kritisieren, die Reform bleibe aber mit dieser geringen Finanzausstattung wirkungslos.