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08/2001
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GESUNDHEITSMINISTERIUM

Pflegekassen sollen mehr Geld bekommen

(hh) Für Erstattungen an die Pflegekassen sind im Entwurf des Gesundheitsministeriums in einem neuen Titel 562,4 Millionen € vorgesehen. Damit wird dieser Teil des Haushaltsentwurfs auf 1,39 Milliarden € beziffert, während er für das laufende Jahr noch bei 907,2 Millionen € liegt. Die Finanzhilfen des Bundes für Investitionen in Pflegeeinrichtungen an die neuen Länder machen mit 444,3 Millionen € (2001: 443,7 Millionen €) ebenfalls einen wichtigen Teil des Etatentwurfs aus.

Einzelplan 15.

Die Investitionen sollen sich auf 503,3 (521,4) Millionen €, die Zuweisungen und Zuschüsse auf 669,3 (114,7) Millionen € und die Personalausgaben auf 130,6 (169) Millionen € belaufen. Für die sächlichen Verwaltungsausgaben sind für 2002 mit 85,9 Millionen € rund 16 Millionen € weniger vorgesehen als für das laufende Jahr.

Da die Finanzhilfen für die Pflegeeinrichtungen Teil der allgemeinen Bewilligungen sind, sollen diese mit 1,15 (0,6) Milliarden € den wesentlichen Teil des Budgets ausmachen. Zur Erklärung heißt es, laut Pflegeversicherungsgesetz gewähre der Bund den neuen Ländern in den Jahren 1995 bis 2002 Finanzhilfen in Höhe von jährlich 800 Millionen DM für Investitionen in Pflegeeinrichtungen. Die Zahlungen an das internationale Gesundheitswesen, die auch Teil der allgemeinen Bewilligungen sind, sollen mit 47,5 Millionen € um mehr als 3 Millionen € niedriger ausfallen.

Die Erstattungen der Aufwendungen für Leistungen der Krankenkassen an Aussiedler und ehemalige politische Häftlinge sollen gleichbleibend 10 Millionen DM betragen, während für Modellmaßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger 20 (25,6) Millionen € ausgegeben werden sollen. Ebenfalls zurückgefahren werden sollen die Zuschüsse zur Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von modellhaften Pflegeeinrichtungen, und zwar von 21,5 auf 15,9 Millionen €.

Die Maßnahmen gegen den Drogen- und Suchtmittelmissbrauch sollen mit 13,7 (13,8) Millionen € und die entsprechenden Aufklärungsmaßnahmen mit weiterhin 6,1 Millionen € gefördert werden. Modellmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs werden dem Entwurf zufolge wie im laufenden Jahr mit 5 Millionen € unterstützt.

Für die Förderung von Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung sollen mit 24,7 rund 1,5 Millionen € zusätzlich eingestellt werden. 20,9 (20,7) Millionen € davon gehen laut Entwurf an die Länder für Forschungseinrichtungen der "Blauen Liste".

Für das Gesundheitsministerium sind für 2002 knapp 4 Millionen € weniger eingeplant, so dass sich dieser Posten auf 42,5 Millionen € beläuft.

Dem Ministerium unterstehen unter anderem folgende Bundesanstalten und zentrale Einrichtungen des Gesundheitswesens:

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108039b
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