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08/2001
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ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT

Ausgabenreduzierung um rund 203 Millionen € gegenüber 2001

(hh) Mit Gesamtausgaben in Höhe von 3,59 (gegenüber 3,8) Milliarden € ist der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eingestellt. Abgesenkt werden sollen vor allem die Ausgaben für Investitionen um 158,94 Millionen € auf 2,74 (2,89) Milliarden €.

Einzelplan 23.

Für das Ministerium selbst sind im Gesamtetat 52,66 (2001: 43,69) Millionen € eingestellt. Leicht gestiegen ist der Gesamtetat für Personalaufwendungen mit 30,75 (29,94) Millionen €. Für die sächliche Verwaltung sind 16,14 (16,87) Millionen angesetzt, wobei innerhalb des Ministeriums über 11,99 (12,39) Millionen € verfügt werden soll.

Von den erwarteten Gesamteinnahmen für den Einzelplan 23 in Höhe von 791,67 (795,36) Millionen € wird der überwiegende Teil im Kapitel Allgemeine Bewilligungen ausgewiesen. Grundlage sind Zinsen aus Darlehen der bilateralen finanziellen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern und Erträge aus Treuhandbeteiligungen.

Ergänzend wird dazu in einem Haushaltsvermerk aber dargelegt, dass die Bundesregierung ermächtigt ist, sich im Rahmen multilateraler Schuldendienstregelungen am Erlass zu Gunsten von hochverschuldeten armen Entwicklungsländern (HIPC) zu beteiligen und auf Forderungen der finanziellen Zusammenarbeit zu verzichten. Das derzeitige Erlassvolumen wird auf über 2 Milliarden € geschätzt.

Größte Ausgabe bei den Allgemeinen Bewilligungen sind 950 Millionen € gegenüber 1,05 Milliarden € im laufenden Jahr für die bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) mit Entwicklungsländern. Mit 528 (bisher 553,95) Millionen € folgt die bilaterale Technische Zusammenarbeit (TZ).

Bei der FZ nimmt der Beitrag Deutschlands zu den Europäischen Entwicklungsfonds mit 485,65 (458,86) Millionen € den ersten Platz ein. TZ-Mittel werden auch für die Förderung entwicklungspolitischer Vorhaben der Kirchen benötigt. Hierfür sind unverändert 144,1 Millionen € eingestellt. Für die institutionelle Förderung von Einrichtungen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) sind künftig 115,99 (115,35) Millionen € vorgesehen. 65,69 (65,25) Millionen € erhält der Deutsche Entwicklungsdienst (DED) für die EZ im In- und Ausland. Weitere 45,31 (45,05) Millionen € im EZ-Bereich werden für Einrichtungen im deutschen Inland benötigt, an die Deutsche Stiftung für Internationale Entwicklung gehen 22,33 (22,36) Millionen € und an das Institut für Entwicklungspolitik 2,67 (2,58) Millionen €.

Unverändert blieb mit 149,80 Millionen € das bereits 2001 verstärkte Engagement des Bundes bei entwicklungspolitischen Vorhaben der politischen Stiftungen. Nahezu gleich geblieben ist auch der Ansatz für Nahrungsmittel, Not- und Flüchtlingshilfe in Höhe von 16,58 Millionen €.

Erhöht wurde dagegen der Ansatz der Bundesregierung für entwicklungswichtige multilaterale Vereinbarungen zum weltweiten Umweltschutz mit 63,35 (60,88) Millionen €. Auch für die Beiträge an die Vereinten Nationen und andere internationale Einrichtungen ist ein verstärkter Ansatz von 87 gegenüber bisher 71,86 Millionen € etatisiert.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108040b
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