MEHRHEIT VON SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN UND PDS
Ausschuss billigt Schuldrechtsnovelle
(re) Mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP hat der Rechtsausschuss am 25. September einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Modernisierung des Schuldrechts (14/6040) in geänderter Fassung gebilligt. Nach Inkrafttreten der Novelle am 1. Januar 2002 soll unter anderem die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Käufer künftig statt sechs Monate zwei Jahre betragen. Geregelt werden soll auch, dass die Abweichung eines Produkts von Herstelleraussagen, etwa in Werbung und Etikettierung, als Sachmangel moniert werden darf. Dies sei etwa bei den Aussagen des Herstellers bei dem Benzinverbrauch des Autos der Fall.
Die Koalitionsmehrheit im Rechtsauschuss beschloss außerdem, die Altergrenze für die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung von 18 auf 21 Jahre heraufzusetzen. Lebe das Opfer einer solchen Verletzung mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so sei die Verjährung so lange gehemmt, wie diese Gemeinschaft andauere. Zur Begründung hieß es dazu, minderjährige Opfer wiesen oftmals nicht die für eine Verfolgung ihrer Ansprüche notwendige Reife auf, auch wenn sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet hätten.
Keinen Erfolg hatte die CDU/CSU im Rechtsausschuss mit mehreren Änderungsanträgen. So hatte sie unter anderem verlangt, Ansprüche auf Rechte an Häusern und Grundstücken erst nach 30 Jahren verjähren zu lassen. Die gleiche Forderung hatte auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einem – mit der Initiative der Koalitionsfraktionen wortgleichen – Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/6857) vertreten.