Mit Änderung der Altölentsorgung einer EU-Vorgabe gefolgt
(um) Einer Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Altölentsorgung (14/6653) hat der Umweltausschuss am 25. September zugestimmt. Einer Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Altölentsorgung (14/6653) hat der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 25. September zugestimmt. Die Regierung folgte damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. September 1999, in dem festgestellt wurde, Deutschland sei den Verpflichtungen zur Umsetzung der Richtlinie von Ende 1986 bisher nicht nachgekommen. Mit der Verordnung wird der Vorrang der Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl nun rechtlich festgestellt. Da eine wirtschaftliche Förderung rechtlich nicht in der Verordnung festgelegt werden kann, wird den Betreibern zur Aufarbeitung von Altöl eine degressive Förderung auf sieben Jahre in einer ergänzenden Richtlinie geboten. Die Verordnung soll für Erzeuger, Besitzer, Einsammler und Beförderer von Altöl, für Betreiber von Altölentsorgungsanlagen, für öffentlich rechtliche Entsorgungsträger und für Verbände und Selbstverwaltungskörperschaften gelten, die gesetzlich zur Entsorgung verpflichtet sind. Die Zustimmung erfolgte mit den Stimmen der Koalition und der PDS gegen FDP und CDU/CSU bei zwei Enthaltungen der Union.