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08/2001
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HOCHSCHULDIENSTRECHTSREFORM

Wissenschaftlicher Nachwuchs soll sich schneller qualifizieren können

(bf) Der Bundestag hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (14/6853) am 27. September zur federführenden Beratung an den Bildungs- und Forschungsausschuss überwiesen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Hochschuldienstrecht zu reformieren, um die Leistungs- und Innovationsfähigkeit des Wissenschafts- und Forschungssystems zu stärken. Ferner sollen dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschul- und Forschungslandschaft auch im internationalen Vergleich gesichert sowie der Qualifikationsweg für den wissenschaftlichen Nachwuchs kürzer und übersichtlicher werden.

So beabsichtigt die Regierung, eine Juniorprofessur mit dem Recht zu selbstständiger Forschung und Lehre als neuen Weg zur Professur an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen einzuführen. Weiter sieht der Entwurf die ausschließliche und umfassende Bewertung der für die Berufung auf eine Professur erforderlichen wissenschaftlichen Leistungen in Berufungsverfahren unter Verzicht auf die Habilitation vor. Darüber hinaus sollen der Karriereweg an der eigenen Hochschule durch Begrenzung des Hausberufungsverbots eröffnet, ein Doktorandenstatus eingeführt und die Regelungen über die befristete Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern völlig neu gestaltet werden.

Förderprogramm für Juniorprofessuren

Bei der Einrichtung von Juniorprofessuren will der Bund dem Gesetzentwurf zufolge die Länder mit einem Förderprogramm unterstützen, im Rahmen dessen die Erstausstattung für die Forschung von Juniorprofessoren und -professorinnen in den Jahren 2002 bis 2005 mit einem Pauschalbetrag von jeweils 60.000 € gefördert werden soll.

Bei der öffentlichen Anhörung des Bildungs- und Forschungsausschusses zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes am 24. September trafen in der Frage der Abschaffung der Habilitation gegensätzliche Meinungen aufeinander. Laut Professor Hartmut Schiedermair vom Deutschen Hochschulverband (DHV) in Bonn enthält Paragraph 44 des Gesetzentwurfs, der die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren regelt, ein De-facto-Habilitationsverbot.

"Typische Angstreaktion des Gesetzgebers"

Die "Monopolstellung" der Juniorprofessuren halte der DHV für katastrophal und "extrem frauenfeindlich". Er fordere deshalb, Juniorprofessuren einzuführen, aber im Wettbewerb mit anderen Modellen. "Lassen Sie doch die Betroffenen entscheiden", riet Schiedermair. Unterstützt wurde diese Auffassung von Professor Manfred Erhardt vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft in Essen. Der entsprechende Paragraph sei "schädlich" und eine "typische Angstreaktion des Gesetzgebers". Auch er sprach sich für Juniorprofessuren aus, aber nicht unter der Bedingung der Abschaffung der Habilitation.

Ganz anders Joachim Weber von der Hochschulrektorenkonferenz in Bonn. Er gab sich überzeugt, dass sich die Juniorprofessorenausbildung den anderen Wegen überlegen zeigen werde. Seiner Ansicht nach eröffnet das Gesetz eine Vielfalt von Qualifikationswegen mit der Betonung auf einen bestimmten Weg. Dies impliziere keine Abschaffung der anderen Wege, so Weber. Für "unbedingt notwendig" hielt Professor Hans Meyer von der Humboldt-Universität Berlin die Regelungen des Paragraphen 44. Wenn man eine Reform wolle, könne die Habilitation nicht mehr als der "Königsweg" angesehen werden, erklärte er. Sinn der Reform war nach Meyers Worten die Verjüngung und Verselbstständigung des Nachwuchses. Dies lasse sich mit der Habilitation nicht machen. Auch sei die Behauptung, der Weg der Juniorprofessuren sei frauenfeindlich, in seinen Augen nicht begründet.

Die Juniorprofessur werde Frauen nicht viel nützen, aber auch nicht schaden, glaubt Marianne Kriszio von der Bundeskonferenz der Frauen und Gleichstellungsbeauftragten (BuKoF) in Potsdam. Das bisherige System sei auch nicht besonders frauenfreundlich. Die Bundeskonferenz habe sich deshalb eindeutig für Juniorprofessuren ausgesprochen. Kriszio räumte allerdings ein, dass bei jungen Leuten auch Skepsis festzustellen sei.

"Die Chancen werden sich verbessern"

Professor Karl Max Einhäupl vom Wissenschaftsrat Köln sah die Chancen durch Juniorprofessuren verbessert. Mehr Wissenschaftler aus dem Ausland nach Deutschland zu bekommen, sei allerdings nicht eine Frage der Einrichtung solcher Professuren, sondern primär der Bezahlung. Professor Stefan Schlatt von der amerikanischen Pennsylvania-Universität glaubt, die Chancen im In- und Ausland würden gleich bleiben, da nach Leistung ausgewählt werde.

Diskussionsgrundlage der Anhörung waren neben dem genannten Gesetzentwurf der Regierungsentwurf zur Reform der Professorenbesoldung (14/6852), Anträge zur Hochschuldienstrechtsreform von PDS (14/3900), CDU/CSU (14/4382) und FDP (14/4415) sowie ein Gesetzentwurf der PDS zur Absicherung der verfassten Studierendenschaft (14/5760).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108078a
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