PLENARBERATUNG
Qualität und Chancengleichheit müssen in der Weiterbildung gesichert werden
(bf) Auf Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (14/7005) hat der Bundestag am 11. Oktober einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/6435) angenommen, der darauf zielt, ein System der Weiterbildung zu fördern, das zugleich dem steigenden Bedarf an Weiterbildungsangeboten gerecht wird, die Qualität dieser Angebote sichert und dem Gebot der Chancengleichheit genügt.
Dieses Ziel soll unter anderem durch die Einbindung bildungspolitischer Komponenten in bereits vorhandene und neue Gesetze erreicht werden. Der bereits im Vorjahr eingebrachte Antrag von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen zum Ausbau der Weiterbildung (14/3127) wurde für erledigt erklärt.
Das Bundestagsplenum beschäftigte sich im Rahmen der Beratung des Berufsbildungsberichts 2001 der Bundesregierung (14/5946) mit der Frage, inwieweit der Staat die Weiterbildung reglementieren soll oder ob Eigenverantwortung und Selbstorganisation des Einzelnen entscheidende Strukturmerkmale des Weiterbildungssektors der Zukunft sein sollen. Für Letzteres plädierte die Unionsfraktion in ihrem Antrag (14/5312), der jedoch keine Mehrheit fand. Weiterbildung, so hieß es, solle in Eigenverantwortung und durch Selbststeuerung erfolgen.
Aufgabe des Staates sei es, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein selbstverantwortetes, lebenslanges Lernen in flexiblen und modularisierten Strukturen ermöglichen. Bildungseinrichtungen sollten nach den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft agieren können. Ein eigenständiges Weiterbildungsgesetz lehnte die CDU/CSU ab.
Auch nach dem Willen der FDP ist die Einordnung der Weiterbildung in ein bundeseinheitliches Rahmengesetz, in Finanzierungsauflagen oder Zertifikationszwänge abzulehnen. Die Fraktion postuliert ebenfalls die Prinzipien Eigenverantwortung, Selbstorganisation, Pluralität und Subsidiarität.
Ihren dazu neu vorgelegten Antrag (14/7075) hat das Plenum wie den Berufsbildungsbericht 2001 zur Beratung an den Ausschuss für Bildung und Forschung überwiesen. Demgegenüber betonte die PDS (14/6170) die staatliche Verantwortung für diesen Bildungssektor und forderte ein bundeseinheitliches Rahmengesetz.
Dieses soll den Zugang zur Weiterbildung, die Beteiligung der öffentlichen Hand an der Finanzierung, die Qualitätssicherung der Angebote, das Anerkennungsverfahren für die Lehrenden und die Zertifizierung der Abschlüsse regeln. Die Bundeszuständigkeit sollte gegebenenfalls durch eine Grundgesetzänderung geklärt werden.