Nutzungsentgeltregelung in den neuen Ländern verbessern
(pt) Für die Diskussion um eine Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes und der Nutzungsentgeltverordnung hat der Petitionsausschuss am 10. Oktober eine Eingabe dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) "als Material" überwiesen und den Fraktionen des Bundestages "zur Kenntnis" gegeben.
Die Petenten kritisieren in der zu Grunde liegenden Eingabe, dass die derzeitige Rechtslage die Inhaber von Nutzungsrechten auf Freizeit- und Erholungsgrundstücken sowie Garagengrundstücken in den neuen Ländern gegenüber den Eigentümern in "nicht mehr akzeptabler Weise" benachteilige. Die bisher von der Bundesregierung eingebrachten Neuregelungsentwürfe verschärfen nach Auffassung der Petenten das bestehende Ungleichgewicht zusätzlich.
Bei Garagengrundstücken komme hinzu, dass die Belange des ruhenden Verkehrs durch die Städte und Gemeinden wegen des Mangels an entsprechendem Ersatzparkraum nicht mehr zu lösen wären, wenn die Nutzungsrechte der Garagenbesitzer entfielen.
Nach Darstellung des Bundesjustizministeriums wird zur Zeit eine Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes in einer Bund/Länderarbeitsgruppe erarbeitet. Deshalb sollen nach Beschluss des Ausschusses die Petitionen in diese Beratungen mit einbezogen werden.