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Erstinvestitionen im verarbeitenden Gewerbe in
Ostdeutschland stärker fördern
Initiative der Länderkammer
Der Bundesrat will Erstinvestitionen in Betrieben des
verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen
stärker fördern. Dazu hat er den Entwurf eines
Investitionszulagengesetzes 2005 (15/2249) vorgelegt. Darin
heißt es, das Investitionszulagengesetz 1999 laufe Ende 2004
aus, die Förderung betrieblicher Investitionen in den neuen
Ländern durch eine Investitionszulage sei aber nach wie vor
geboten.
Im Einzelnen ist vorgesehen, den betroffenen Branchen die
Möglichkeit zu geben, ein gefördertes bewegliches
Wirtschaftsgut vor Ablauf der fünfjährigen Frist durch
ein technisch mindestens gleichwertiges neues Wirtschaftsgut zu
ersetzen. Damit sollen diese Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens auf dem neuesten technischen Stand gehalten
werden können, ohne dass die Investitionszulage wegen des
vorzeitigen Ausscheidens beweglicher Wirtschaftsgüter
zurückgezahlt werden muss. Um Mitnahmeeffekte
auszuschließen, sollen Investitionen, die vor 2004 begonnen
wurden, von der Förderung ausgeschlossen sein. Die zu
fördernden Investitionen sollen in den Jahren 2005 oder 2006
abgeschlossen werden müssen; bei einem Abschluss nach 2006
will die Länderkammer auch Teilherstellungskosten oder
Teillieferungen begünstigen.
Unterschieden wird bei den Fördergebieten zwischen dem
Randgebiet und dem übrigen Fördergebiet. In den
Randgebieten soll die Zulage 15 Prozent, in den übrigen
Gebieten 12,5 Prozent der Bemessungsgrundlage betragen.
Bemessungsgrundlage ist dem Entwurf zufolge die Summe der
Anschaffungs- und Herstellungskosten der in einem Jahr
abgeschlossenen begünstigten Investitionen.
Die Zulage soll sich für kleine und mittlere Unternehmen
unter bestimmten Voraussetzungen auf 25 Prozent der
Bemessungsgrundlage erhöhen. 27,5 Prozent sollen möglich
sein, wenn es sich um Investitionen in Betriebstätten im
Randgebiet handelt, 20 Prozent bei Investitionen in Berliner
Betriebsstätten und in Gemeinden in Brandenburg, die zur
Arbeitsmarktregion Berlin gehören.
Zur Begründung heißt es, die regionale Förderung
soll dem Ausgleich von Standortnachteilen der geförderten
Regionen dienen und deren Chancen im Wettbewerb um
Unternehmensansiedlungen verbessern. Das verarbeitende Gewerbe
liege in Ostdeutschland bei der Produktivität noch weit hinter
der in Westdeutschland zurück. Im Schnitt seien 2001 nur knapp
70 Prozent der Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen des
verarbeitenden Gewerbes in den alten Ländern erreicht worden.
Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme dem Gesetzentwurf
zugestimmt.
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