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Hygienegesetze an EU-Recht anpassen
Fleisch und Geflügel
Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf (15/2293) das
Fleischhygienegesetz, das Geflügelfleischhyienegesetz, das
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz und andere
Vorschriften ändern, um sie an die Rückstandskontroll-
und an die Drittlandkontrollrichtlinie der EU und weitere
EU-Richtlinien anzupassen.
So sollen mit dem Gesetz unter anderem die Regelungen über
Maßnahmen in Erzeugerbetrieben, in denen bei Schlachttieren
oder anderen lebensmittelliefernden Tieren verbotene Stoffe
angewandt wurden, durch Einführung von Regelungen über
die Tötung dieser Tiere verschärft und auf Viehhandels-
und Transportunternehmen ausgedehnt werden. Ferner werde die
gesetzliche Zuweisung der Aufgabe eines nationalen und
gemeinschaftlichen Referenzlabors an das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bereich der
Rückstandsüberwachung und an das Bundesinstitut für
Risikobewertung in sonstigen gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen
Fällen geregelt, heißt es weiter.
Ein- und Ausfuhr neu regeln
Darüber hinaus sollen in den genannten Gesetzen die Ein-
und Ausfuhr von Lebensmitteln neu geregelt und die geltenden
Ermächtigungen zum Erlass der erforderlichen
Durchführungsbestimmungen nach Inhalt, Zweck und Ausmaß
ergänzt werden. Des Weiteren sollen im Fleischhygienegesetz
die Vorschriften über die amtlichen Untersuchungen bei
Notschlachtungen geändert werden, um Ergebnissen von
Überprüfungen des Lebensmittel- und Veterinäramtes
der Europäischen Kommission zu entsprechen. Weiter sollen die
Regelungen über Krankschlachtungen im Vorgriff auf
entsprechende Änderungen des Gemeinschaftsrechtes
verschärft werden.
Schließlich will die Bundesregierung auch den Paragraphen
25 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes zur
Angleichung der Rechtsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten über
kosmetische Mittel aufheben.
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