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Hartmut Hausmann
Kampf gegen den Menschenhandel
UN-Abkommen gebilligt
Der Kampf gegen die international organisierte Kriminalität
soll zunehmend global und mit gleichen Waffen geführt werden.
Am 14. Januar hat das Europäische Parlament in Straßburg
drei Abkommen der Vereinten Nationen gegen das organisierte
Verbrechen zugestimmt. Dabei handelt es sich um das generelle
Übereinkommen zur Bekämpfung der
grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und um
die beiden Zusatzprotokolle gegen den Menschenhandel und die
Schleusung von Wanderarbeitnehmern. Die Abkommen wurden von 147
Staaten unterzeichnet, von 56 Ländern auch schon ratifiziert.
Von den einzelnen EU-Ländern haben bisher nur Dänemark,
Spanien und Frankreich die Verträge umgesetzt.
Ziel ist es, den Tatbestand strafbarer Handlungen durch
gemeinsame Begriffsbestimmungen in den nationalen Rechtsystemen
aneinander anzugleichen. Ein Vergehen, das in einem Vertragstaat
als Straftat verfolgt wird, muss nach diesem ersten rechtlich
verbindlichen UN-Instrument dieser Art auch in den übrigen
Unterzeichnerstaaten als solche anerkannt werden. Mit dem Beitritt
der EU zu diesen Übereinkommen verpflichtet sich die Union,
vier Arten von schweren Straftaten strafrechtlich belangbar zu
machen und dagegen vorzugehen: Beteiligung an einer organisierten
kriminellen Gruppe, Geldwäsche, Behinderung der Justiz und
Korruption. In den beiden Protokollen werden strenge Maßnahmen
zur Bekämpfung der Schleusung von Einwanderern und des
Menschenhandels, insbesondere von Frauen und Kindern, verlangt. Die
Opfer dieser Straftaten sollen so vor sexueller Ausbeutung,
illegaler Beschäftigung und Sklaverei geschützt werden.
Außerdem sind eine Zusammenarbeit im Bereich der gegenseitigen
Rechtshilfe, gemeinsame Ermittlungen und Auslieferung vorgesehen.
Für die Rückverfolgbarkeit von Schwarzgeld und die
Beschlagnahme der Erträge aus Straftaten und für den
Opfer- und Zeugenschutz gibt es spezielle Bestimmungen. Durch den
globalisierten Markt und das Ende des Kalten Krieges hat die
grenzüberschreitenden Kriminalität einen enormen
Aufschwung genommen.
Die Organisationen der organisierten Kriminalität operieren
wie mächtige multinationale Unternehmen, die das Ziel der
Gewinnmaximierung bei einem Minimum an Risiko verfolgen. In einem
Bericht der ganz Europa umfassenden Organisation des Europarats
wurde nachgewiesen, dass in einigen Gerichtsverfahren gegen die
Drahtzieher nicht weniger als 25 Staaten verstrickt waren. Schon in
den 90er-Jahren sei es zu einer Annäherung und Kooperation
zwischen europäischen und amerikanischen sowie zwischen
chinesischen und japanischen Mafiavereinigungen gekommen. Der
früher ganz vorn auf der Liste der gewinnträchtigsten
Sparten stehende Drogenhandel mit bis zu 750 Milliarden Dollar soll
durch den Waffenhandel mit geschätzten 800 Milliarden Dollar
Profit übertroffen worden sein. Als kaum weniger
einträchtig gilt der Menschenhandel.
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