|
|
Hartmut Hausmann
Amt aufwerten und stärken
Der Menschenrechtskommissar
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats setzt sich
dafür ein, das erst vor fünf Jahren geschaffene Amt eines
Europäischen Menschenrechtskommissars weiter aufzuwerten.
Anders als der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte, an den sich jeder einzelne Bürger der 45
Mitgliedstaaten wenden kann, ist die Aufgabe des Kommissars
für Menschenrechte eher vorbeugender Art. Er soll, damit
derartige Verhandlungen nach Möglichkeit überflüssig
werden, das Bewusstsein für die Bedeutung der Menschenrechte
in den Mitgliedsstaaten fördern, gesetzliche Lücken bei
der Durchsetzung und Einhaltung der Menschenrechte in den
Mitgliedsstaaten aufspüren und Vorschläge machen, wie der
Europarat die Situation generell verbessern kann.
Aus dem 3. Jahresbericht zog die Versammlung nun die Konsequenz,
dass das Mandat des für die ersten sechs Jahre von dem Spanier
Alvaro Gil-Robles ausgeübten Amtes deutlich erweitert werden
sollte. Die Abgeordneten forderten das Ministerkomitee der
Straßburger Demokratie- und Menschenrechtsorganisation deshalb
auf, dem Kommissar künftig die Möglichkeit zu geben, als
eine Art Volksanwalt dem Gerichtshof besonders exemplarische
Fälle vorlegen zu können. Außerdem soll er die
Möglichkeit erhalten, den Gremien nach eigenem Ermessen
jederzeit Berichte zu besonderen Themen vorzulegen und diese wie
auch seine Empfehlungen und Stellungnahmen veröffentlichen zu
können.
Größeres Budget gefordert
Natürlich müsse mit diesen Beschlüssen auch eine
entsprechend höhere Mittelausstattung des Amtes verbunden
sein. Da ihnen diese Aufgabe des Kommissars sehr wichtig erscheint,
leisten einige Mitgliedsländer bereits freiwillig
zusätzliche Zahlungen. Dazu sagte der deutsche
Berichterstatter Rudolf Bindig (SPD), wenn der Europarat
zusätzlich erwarte, dass der Menschenrechtskommissar auch in
Krisensituationen verstärkt tätig werden solle, dann
müsse auch eine entsprechende finanzielle und personelle
Ausstattung seines Amtes gesichert sein. Selbstverständlich
seien freiwillige Beiträge dabei eine große Hilfe. Um
aber die Konstanz der Arbeit zu sichern, sei es wichtig, die
Voraussetzungen dazu im regulären Budget zu schaffen.
An sich selbst, aber auch an das Ministerkomitee und
insbesondere die Mitgliedstaaten richtete die Versammlung des
Europarats die Aufforderung, die von dem Kommissar an sie
gerichteten Empfehlungen vollständig und zügig
umzusetzen. Da die Mühlen des Europarats bekanntlich langsam
mahlen, machte Bindig den Vorschlag, wenn es nicht im ersten Anlauf
erreicht werden könne, dass der Kommissar als eine Art
Volksanwalt dem Gerichtshof besondere Fälle vorlegen
könne, dann sollte geprüft werden, ob er in der
Zwischenzeit nicht wenigstens in solchen Verhandlungen als
"Intervenient" auftreten könne.
Zurück zur
Übersicht
|