|
|
bob
Mit Kronzeugenregel gegen Verbrechen
Unionsinitiative
Recht. Da das Kronzeugengesetz 1999 nicht
verlängert worden ist und nach den Erfahrungen der Praxis das
geltende Recht oftmals nicht ausreiche, sehen sich die Abgeordneten
der CDU/CSU-Fraktion zu der Forderung nach einer gesetzlichen
Kronzeugenregelung motiviert und haben dazu einen Gesetzentwurf
vorgelegt, der vor allem zur Bekämpfung des Organisierten
Verbrechens und internationaler Terrororganisationen dienen soll
(15/2333).
Terrorismus und Organisierte
Kriminalität sind nach Auffassung der größten
Oppositionsfraktion durch ein hohes Maß an Konspiration
geprägt. Vielfach können die Verflechtungen nur
aufgebrochen werden, wenn aussagewilligen Beteiligten ein Anreiz
zur Kooperation geboten wird.
Aus diesem Grunde will die CDU/CSU die
Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten wieder
einführen. Hinzu gekommen sei, dass nahezu die gesamte Praxis
nachdrücklich fordere, "Kronzeugenregelungen"zu schaffen, mit
denen dem Anliegen einer effektiven Verfolgung und Ahndung
namentlich der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus
unter Wahrung rechtsstaatlicher Belange Rechnung getragen werden
könne.
Das Fehlen einschlägiger Regelungen habe
sich als "gravierende Lücke" erwiesen, erklären die
Abgeordneten der Union. Jüngste Erfahrungen in Verfahren gegen
islamistische Terroristen hätten erneut bestätigt, dass
Kronzeugenregelungen zur Bekämpfung des immer bedrohlicher
werdenden Terrorismus unerlässlich seien. Neben der
Wiedereinführung des Kronzeugengesetzes möchte die
CDU/CSU-Fraktion so genannte bereichsspezifische
Kronzeugenregelungen für einzelne Strafvorschriften wie
beispielsweise Bandendiebstahl oder Erpressung schaffen. Danach
kann eine Strafe gemildert oder gegebenfalls sogar ganz von Strafe
abgesehen werden, wenn der Beteiligte dazu beigetragen hat, dass
die Tat über seinen eigenen Beitrag hinaus aufgedeckt werden
konnte.
Darüber hinaus solle es dem Täter
zugute kommen, wenn er freiwillig sein Wissen so rechtzeitig
offenbart, dass bestimmte schwere Straftaten, von deren Planung er
weiß, noch verhindert werden können.
Der Entwurf der CDU/CSU enthält
außerdem ein Wiederaufnahmeverfahren gegen "Kronzeugen", die
sich Vergünstigungen durch Falschaussagen erschlichen haben.
Einem derart missbräuchlichen Verhalten von "Kronzeugen"
müsse effektiv entgegengewirkt werden, heißt
es.
Zurück zur Übersicht
|