|
|
bob
"Keine Entlastung der Länder auf Kosten der
Rechtsuchenden"
Justiz
Recht. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (15/2403) zur
Modernisierung des Kostenrechts eingebracht. Der Entwurf ist
deckungsgleich mit einer Vorlage aller im Bundestag vertretenen
Fraktionen (15/1971). Der Bundesrat will nun laut Stellungnahme zum
Regierungsentwurf die Einnahmen der Justizhaushalte deutlich
verbessern. Er hat vorgeschlagen, die Mindestgebühr von 10
Euro auf 15 Euro anzuheben. Dies wird mit dem ungünstigen
Kostendeckungsgrad für die Inanspruchnahme der Gerichte,
besonders bei Angelegenheiten mit niedrigen Werten begründet.
Auch sei die vorgesehene Erhöhung der
Wegstreckenentschädigung für Zeugen um 42,9 Prozent von
21 Cent auf 30 Cent "unangemessen und sachlich nicht geboten" und
müsse geändert werden.
Die Regierung führt aus, die Länder würden mit
ihren Vorschlägen zu Mehreinnahmen von deutlich über 120
Millionen Euro kommen. Statt der im Regierungsentwurf vorgesehen
Größenordnung von zwölf Prozent dürften die
Vorschläge des Bundesrates für das Gerichtskostengesetz
zu einem Erhöhungsvolumen von 25 bis 30 Prozent führen.
Der Gesetzentwurf der Regierung sei so angelegt, dass Mehrausgaben
für die Länder vermieden würden. Den aufgrund des
Entwurfs zu erwartenden Mehrausgaben durch die an
Rechtsanwälte, Sachverständige, Dolmetscher,
Übersetzer, ehrenamtliche Richter und Zeugen zu zahlenden
Beträge stünden entsprechende Mehreinnahmen an
Gerichtsgebühren gegenüber.
Angesichts der schwierigen Haushaltslage in den Ländern
hält die Bundesregierung dies auch für notwendig. Sie
bezeichnet es für gerade noch vertretbar, wenn die
rechtsuchenden Bürger und die Wirtschaft diese Kosten
übernehmen müssen. Die Bundesregierung könne es aber
nicht mittragen, die Haushalte der Länder allein auf Kosten
der Rechtsuchenden zu entlasten.
Zurück zur
Übersicht
|