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bob
Zwei Verträge mit Polen einstimmig
gebilligt
Auslieferung und Rechtshilfe
Recht. Der Rechtsausschuss hat am 28. Januar zwei Verträge
mit Polen vom 17. Juli 2003 über die Rechtshilfe in
Strafsachen und über den Auslieferungsverkehr einstimmig
gebilligt. Damit sollen der Rechtshilfe- und der
Auslieferungsverkehr auf eine verbreiterte Grundlage gestellt
werden. Die Verträge treffen die erforderlichen
ergänzenden Regelungen, um die Rechtshilfe- und
Auslieferungsbeziehungen auszuweiten und Verfahren zwischen
Deutschland und Polen zu beschleunigen. Die CDU/CSU betonte in
diesem Zusammenhang, zwischen der Schweiz und Deutschland gebe es
"de facto" ein Strafvollstreckungsabkommen, indem Straftäter
gegenseitig abgeschoben würden. Es sei nicht nachvollziehbar,
dass "die EU uns immer jagt", ohne selbst in dieser Hinsicht eine
Initiative zu ergreifen. Die SPD stimmte dem zu. Man müsse
sich "in der Tat darum kümmern". Im Rahmen des
EU-Haftbefehlsgesetzes biete sich dazu eine gute Gelegenheit. Das
Bundesministerium der Justiz zeigte sich in dieser Hinsicht
ebenfalls aufgeschlossen.
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