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UN-Wahlverfahren in der Diskussion
Menschenrechtskommission
Menschenrechte. Die FDP ist am 28. Januar im
Menschenrechtsausschuss mit einem Antrag (15/2174) gescheitert, die
Bundesregierung möge sich für eine Reform und
Stärkung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen
(MRK) einsetzen. Während die CDU/CSU dafür stimmte,
lehnte die Koalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
die Vorlage mit ihrer Mehrheit ab. Die Liberalen hatten sich unter
anderem dafür ausgesprochen, dass die Wahl der Mitglieder der
MRK künftig an Kriterien geknüpft wird, die für eine
effektive Arbeit unerlässlich sind. Sie solle weiterhin
dafür Sorge tragen, dass Staaten, die die geltenden
Menschenrechtsstandards in ihrem Hoheitsbereich nicht umsetzen
können oder wollen, zukünftig nicht mehr die Leitung der
MRK übertragen bekommen.
Die SPD nannte es fraglich, ob ein effektiver
"Follow-up"-Mechanismus künftig durch eine eigenständige
Arbeitsgruppe gesichert werden könne, sodass die Umsetzung und
die Auswirkungen der Entscheidungen und Resolutionen der MRK
ausgewertet werden und darüber Bericht erstattet werden kann.
Sozialdemokraten und Bündnisgrüne kündigten eine
eigene Initiative zu dem Thema an. Die CDU/CSU erklärte, sie
teile den Grundtenor des liberalen Antrages vollkommen. Die Union
hatte einen Änderungsantrag vorgelegt, der die russische
Tschetschenienpolitik beim Namen nannte.
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