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Arbeitsgenehmigung bleibt erforderlich
Nach der EU-Osterweiterung
Wirtschaft und Arbeit. Mit Ausnahme von Malta und Zypern
brauchen Personen aus den EU-Beitrittsstaaten auch nach dem 1. Mai
eine Arbeitsgenehmigung. Aufgrund der Arbeitsmarktlage in
Deutschland will die Bundesregierung von der im Beitrittsvertrag
vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen, die
Arbeitnehmerfreizügigkeit aufzuschieben. Dies geht aus einem
Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/2378) hervor.
Abhängig von der Entwicklung am Arbeitsmarkt will die
Regierung nach zwei Jahren darüber entscheiden, ob sie
weiterhin von den Übergangsbestimmungen Gebrauch machen will.
Weiter schreibt sie, die Arbeitserlaubnis von
Staatsangehörigen aus den Beitrittsstaaten richte sich auch
künftig nach den dafür vorgesehenen Verordnungen. Der
Beitrittsvertrag sehe jedoch vor, dass Arbeitnehmer aus Mittel-,
Ost- und Südeuropa bei der Neuzulassung der Beschäftigung
Vorrang vor Arbeitskräften aus Drittstaaten bekommen. Laut
Regierung erfordern die Bestimmungen des Beitrittsvertrages, die
Regelungen des Arbeitsgenehmigungsrechts bis zu einer Neuregelung
des Zuwanderungsgesetzes zu ergänzen und anzupassen.
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