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"Rentenrecht ist kein Strafrecht"
Gesetzentwürfe zur Bereinigung des
SED-Unrechts abgelehnt
Gesundheit und Soziale Sicherung. Gesetzentwürfe zur
Bereinigung von SED-Unrecht von CDU/CSU (15/932) und FDP (15/1235)
haben am 29. Januar im Plenum keine Mehrheit gefunden. Damit folgte
das Parlament der Beschlussempfehlung (15/2412) des Ausschusses
für Gesundheit und Soziale Sicherung.
Die Union begründete ihre Initiative damit, dass ein Urteil
des Bundesverfassungsgerichts höhere monatliche Zahlungen
für die Opfer des SED-Regimes notwendig mache. Die Betroffenen
sollten eine monatliche Pension abhängig von der Dauer der
Verfolgung bekommen. Die Täter dürften nicht höhere
Zuwendungen bekommen als die Opfer.
Die SPD räumte ein, dass es bei Opfern der SED zu
Spätfolgen kommen könne. Daher habe die Koalition die
Gesetzeslage 1998 im Sinne der Opfer korrigiert, sodass noch bis
zum Jahre 2007 Entschädigungen beantragt werden könnten.
Es dürfe aber nicht vergessen werden, dass "Rentenrecht kein
Strafrecht" ist. Diese Frage lasse sich nicht einfach im
Entschädigungsrecht anordnen. Die Oppositionfraktionen
müssten sich außerdem die Frage gefallen lassen, woher
die notwendigen Gelder für die Entschädigungen kommen
sollten. Die Bündnisgrünen betonten einen Unterschied
zwischen dem Wünschenswerten und dem Machbaren. Sie schlossen
sich der Frage der Sozialdemokraten an, wie das zusätzliche
Geld in Höhe von rund 400 Millionen Euro bereitgestellt werden
sollte. Zudem könne eine pauschale Opferrente, wie sie von der
FDP gefordert wird, eine "Lawine an neuen Forderungen" in Gang
setzen.
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