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Regierung soll bis Ende des Jahres
städtebaulichen Bericht vorlegen
Ausschuss war sich einig
Verkehr und Bauwesen. Die Bundesregierung soll bis zum 31.
Dezember 2004 einen städtebaulichen Bericht vorlegen. Darauf
einigten sich alle Fraktionen im Ausschuss für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen am 28. Januar und beschlossen, einen
ursprünglich von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Antrag
(15/2158) und einen im Ausschuss von den Koalitionsfraktionen
vorgelegten Entschließungsantrag in einem interfraktionellen
Antrag aufgehen zu lassen.
Die Union wollte der Regierung in ihrem Antrag ursprünglich
eine Frist bis zum 31. März für die Vorlage des Berichts
setzen. Die Koalition hatte ihre Bitte um Fristverlängerung
bis Ende des Jahres damit begründet, dass innerhalb dieser
kurzen Frist ein substanzieller, die vielfältigen Aspekte des
Antrags berücksichtigender Bericht nicht zu erstellen sei.
Laut gemeinsamem Antrag soll der Bericht Aussagen über den
aktuellen städtebaulichen Handlungsbedarf treffen und
aufzeigen, mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung hierauf
reagiert. Dabei seien insbesondere die regional unterschiedlichen
Herausforderungen aus den prognostizierten demographischen
Entwicklungen auf die Stadtentwicklung und die Möglichkeiten
des Stadtumbaus zur Problembewältigung bei
Schrumpfungsprozessen in den alten und neuen Ländern zu
berücksichtigen. Ferner solle der Bericht auch Aussagen
über die Wirksamkeit der bisher eingesetzten Instrumente der
Städtebauförderung enthalten und die Absichten der
Bundesregierung für eine bedarfsorientierte Weiterentwicklung
der Städtebauförderung skizzieren. In diesem Zusammenhang
solle die Regierung auch ihre Einschätzung über den
künftigen Förderbedarf darlegen und aufzeigen, wie die
Abstimmungsprozesse zwischen Bund und Ländern künftig
vereinfacht werden können und wie Möglichkeiten einer
Flexibilisierung der Städtebauförderung aussehen
könnten.
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