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Alterseinkünftegesetz kontrovers
diskutiert
Anhörung im Finanzausschuss
Finanzen. Unterschiedlich haben Experten und
Sachverständige den von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuordnung der
einkommensteuerrechtlichen Behandlung von
Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen
(Alterseinkünftegesetz, 15/2150) bewertet. Dies wurde bei
einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 28.
Januar deutlich.
Der Entwurf geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zurück, das die unterschiedliche Besteuerung der
Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen
Rentenversicherung für grundgesetzwidrig erklärt hatte.
Vorgesehen ist nun, bei der kapitalgedeckten betrieblichen
Altersversorgung und den gesetzliche Renten die nachgelagerte
Besteuerung einzuführen. Dies bedeutet, dass
Altersvorsorgebeiträge der aktiven Erwerbstätigen
künftig von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden
können, während Leibrenten der Besteuerung unterworfen
werden.
Der Bund der Steuerzahler begrüßte die Einführung
der nachgelagerten Besteuerung. Hinsichtlich der konkreten
Ausgestaltung des Übergangs stoße der Entwurf jedoch auf
erhebliche Bedenken. Es sei zu befürchten, dass es in vielen
Fällen zu Doppelbesteuerung von
Rentenversicherungsbeiträgen und Rentenbezügen kommen
werde. Abgelehnt wurde der Gesetzentwurf von der Deutschen
Steuer-Gewerkschaft. Das angegebene Gesetzesziel, die steuerliche
Gleichbehandlung von Beamtenpensionen und Renten aus der
gesetzlichen Rentenversicherung, werde erst nach Ablauf einer sehr
langen Übergangsfrist im Jahre 2040 erreicht.
Den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der
Beiträge und Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
bezeichnete der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
als "durchaus sachgerecht". Es sei jedoch steuersystematisch
konsequenter, den Abzug der Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung nicht als Sonderausgaben begrenzt auf einen
Höchstbetrag in Höhe von 20.000 Euro, sondern unbegrenzt
als Werbungskosten vorzusehen.
Professor Johann Eekhoff von der Universität Köln
begrüßte die beabsichtigte Ausweitung der nachgelagerten
Besteuerung. Nicht nur aus Gründen der Gleichbehandlung,
sondern insbesondere aus Effizienzgründen sei aber die
schrittweise Ausweitung auf alle Formen der Kapitalanlage geboten.
So sei die Beschränkung auf Kapitalanlagen, die nicht
beleihbar, nicht vererblich, nicht veräußerlich, nicht
übertragbar und nicht kapitalisierbar sind, ein nicht
akzeptabler Eingriff in die Freiheit und Eigenverantwortung der
Bürger. So führe der statische Rentenfreibetrag im Laufe
der Zeit zu einer schleichenden Verschärfung des steuerlichen
Zugriffs auf die Renten. Der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft wie auch die Aktionsgemeinschaft
Wirtschaftlicher Mittelstand lehnten den Entwurf ab. Mit diesem
Gesetz werde der Bürger keineswegs verstärkt zu eigenen
Vorsorgeanstrengungen bewegt. Der Bundesverband der
Verbraucherzentralen begrüßte hingegen ausdrücklich
die Aufgabe der Ertragssteuerfreiheit für
Kapitallebensversicherungen.
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