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O. Ulrich Weidner
Schily für Erhöhung der
Luftsicherheit
Union fordert
Grundgesetz-Änderung
Vor dem Hintergrund des 11. Septembers 2001 und dem Irrflug
eines jungen Mannes über Frankfurt am Main hat
Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) ein Gesetz zur Verbesserung
der Luftsicherheit vorgelegt, das am 30. Januar in erster Lesung im
Bundestag debattiert wurde. Einhellig war die Meinung, dass die
Sicherheit im Flugverkehr vor allem am Boden gewährleistet
werden muss durch strikte Kontrollen. Alle Passagiere,
Flughafenmitarbeiter und Flugpersonal sollen überprüft
werden. Schily will dazu eine Luftsicherheitsbehörde schaffen.
Als "ultima ratio" sieht der Gesetzentwurf den möglichen
Abschuss gekaperter Flugzeuge durch die Bundesluftwaffe vor -
dieser Punkt führte zu einer heftigen Kontroverse. Der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Wolfgang
Bosbach, forderte dazu eine Änderung des Grundgesetzes, weil
ansonsten der Einsatz der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr aus der
Luft verfassungswidrig sein könnte. Der Bundesinnenminister
verneinte dagegen die Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung.
Der FDP-Abgeordnete Ernst Burgbacher wies auf die Problematik hin,
das Leben der Passagiere gegebenenfalls zu opfern, um das Leben
Dritter zu retten. Sein Kollege Max Stadler nannte dies ein
"unlösbares Dilemma". Für die SPD erklärte Frank
Hoffmann, die Entscheidung des Ministers, ein Flugzeug
abschießen zu lassen, bedeute eine "unerträgliche
Verantwortung". Christian Ströbele (Grüne) sprach sich
für eine gründliche Beratung einschließlich
Anhörungen von Experten aus. Inwieweit ein solches Gesetz
jemals relevant wird, bleibt unklar, denn Schily räumte ein,
dass die Terrorflieger vom 11. September - selbst wenn ihre Absicht
erkannt worden wäre - kaum noch abzuschießen waren.
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