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555 Milliarden Euro bis 2090 für Versorgung
der Postbeamten
Treuhandvermögen wird
aufgelöst
Haushalt. Der Bund muss für die Versorgung der ehemaligen
Postbeamten und ihre Hinterbliebenen in den Jahren 2004 bis 2090
nominal 555 Milliarden Euro zahlen. Im Barwert entspricht dies 150
Milliarden Euro. Dies geht aus einem Bericht des
Bundesfinanzministeriums (BMF) hervor, den der Haushaltsausschuss
am 3. März zur Kenntnis genommenen hat. Demgegenüber
ständen beim Bund die Aktien der Deutschen Telekom AG und der
Deutschen Post AG, deren Wert sich zur Zeit auf 21,3 Milliarden
Euro belaufe.
Wie groß der vom Bundeshaushalt zu übernehmende Anteil
der Versorgungsleistungen sein werde, hänge von der
künftigen Kursentwicklung ab, heißt es weiter. Um eine
vollständige Bedienung der Versorgungslasten aus dem
Treuhandvermögen zu erreichen, müsse der Depotwert der
Aktien dem Barwert der künftigen Versorgungslasten von 150
Milliarden Euro entsprechen. Das heißt: Der Wert der Aktien
müsste im Zeitablauf durchschnittlich um 5,5 Prozent
jährlich ansteigen.
Um die mögliche Deckungslücke zu schließen, kann
der Bund auch die Einnahmen aus dem Treuhandvermögen bei der
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche
Bundespost verwenden. Darin sind hauptsächlich die bisherigen
Privatisierungserlöse des Bundes durch den Verkauf der Anteile
an Post und Telekom enthalten. Diese betrugen nach einem weiteren
BMF-Bericht in den Jahren 1995 bis 2003 insgesamt 40,13 Milliarden
Euro. Davon wurden 24,58 Milliarden Euro an die
Postunterstützungskasse abgeführt und 14,52 Milliarden
Euro an den Bundeshaushalt.
Insgesamt reicht das Aktienvermögen des Bundes zusammen mit
den gesetzlich vorgesehenen Beiträgen der
Postaktiengesellschaft nicht aus, um die Versorgungs- und
Beihilfeansprüche der ehemaligen Beamten der Deutschen
Bundespost vollständig zu erfüllen, so das BMF. Deshalb
müsse der Bundeshaushalt zusätzlich in Anspruch genommen
werde. Im Etat 2004 sei deshalb zur Finanzierung der
Postbeamtenversorgungskasse ein "erneuter Zuschuss" von 4,92
Milliarden Euro vorgesehen. Deshalb ist es aus Sicht der Regierung
"nur konsequent", das Treuhandvermögen als vorrangiges
Vermögen für die Bezahlung der Versorgungs- und
Beihilfeleistungen an die ehemaligen Postbeamten aufzulösen
und die Pensionslasten in Zukunft direkt aus dem allgemeinen
Bundeshaushalt zu finanzieren. Das Treuhandvermögen soll
deshalb im Laufe diesen Jahres aufgelöst werden.
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