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Verstöße gegen Zuwendungsrecht
Förderung der
Bundessportfachverbände
Haushalt. Verstöße des Bundesinnenministeriums (BMI)
gegen das Zuwendungsrecht bei der Förderung der
Bundessportfachverbände hat der
Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) kritisiert. Deshalb beschloss
er am 5. März unter anderem einvernehmlich, dass die Kriterien
für die Bemessung der Eigenmittel der
Bundessportfachverbände in einer Förderrichtlinie
transparent dargelegt werden sollen. Daneben soll der gesetzlichen
Vorgabe der Subsidiarität bei der Förderung Rechnung
getragen werden.
Grundlage der Entscheidung war ein Bericht des
Bundesrechnungshofes (BRH). Danach finanziert das BMI im Rahmen der
Spitzensportförderung auch die Lehrgangs-, Trainings- und
Wettkampfmaßnahmen der Bundessportfachverbände. So seien
2002 für diese Projektfördermaßnahmen Zuwendungen
von rund 16 Millionen Euro überwiegend im Wege der
Fehlbedarfsfinanzierung gewährt worden.
Der BRH hatte bei seiner Prüfung festgestellt, dass in
einer Vielzahl von Fällen der haushaltsrechtliche
Subsidiaritätsgrundsatz nicht ausreichend beachtet wurde. Es
fehlten Förderrichtlinien sowie Kriterien, die eine
transparente Entscheidungsfindung für die
Berücksichtigung von Eigenmitteln der
Bundessportfachverbände ermöglicht hätten.
Das BMI habe die Eigenmittel "in der Regel" in der von den
Bundessportfachverbänden in den Finanzierungsgesprächen
"angebotenen Höhe" festgelegt - auch wenn Einnahmen und
liquides Vermögen in größerem Umfang vorhanden
gewesen sei. Außerdem habe das BMI die Voraussetzungen
für die Gewährung der Zuwendungen nicht nachweislich
geprüft und bereits begonnene oder sogar schon beendete
Vorhaben gefördert.
Das BMI hat Mängel insbesondere bei der Dokumentation von
Entscheidungen und beim zeitlichen Ablauf der Förderungen
eingeräumt, heißt es in dem BRH-Bericht. Es werde unter
anderem künftig stärker auf die Einhaltung des
Besserstellungsverbotes achten sowie Überzahlungen
zurückfordern.
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