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Volker Müller
Schwarzarbeit Kampf angesagt
Kein Kavaliersdelikt, sondern Teil der
organisierten Kriminalität
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, im
gewerblichen Bereich ist sie heute der organisierten
Kriminalität zuzurechnen. Darin stimmten Bundesfinanzminister
Hans Eichel (SPD) und die Fraktionen im Bundestag am 5. März
überein, als der Koalitionsentwurf zur intensiveren
Bekämpfung der Schwarzarbeit und der damit
zusammenhängenden Steuerhinterziehung (15/2573) in erster
Lesung beraten wurde. Ob der von Rot-Grün eingeschlagene Weg
der richtige ist, um die immer weiter um sich greifende
Schattenwirtschaft einzudämmen, blieb dagegen umstritten.
Eichel nannte als Größenordnung für die
jährliche Wertschöpfung durch Schwarzarbeit den
geschätzten Betrag von 350 Milliarden Euro.
Dieser Betrag entspreche gut 16 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts. Folglich entgingen dem Fiskus und den
Sozialkassen jährlich über 100 Milliarden Euro. Die
Sünder seien vor allem in der Baubranche, aber auch in Hotels
und Gaststätten zu finden. 7.000 Mitarbeiter der
Zollverwaltung, 2.000 mehr als bisher, will der Minister auf
Schwarzarbeiter und Steuerhinterzieher ansetzen. Von der
kriminellen Steuerhinterziehung auf gewerblicher Ebene seien die
privaten Haushalte zu trennen. Dort seien die Schadenssummen
geringer, deshalb sollen Verstöße lediglich als
Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der Minister mahnte im
Übrigen ein neues Unrechtsbewusstsein an. Der Ehrliche sei der
Dumme; dies könne man nicht hinnehmen.
"Gut gemeint ist nicht gut gemacht", lautete
das Urteil von Elke Wülfing (CDU/CSU). Das Problem seien nicht
die Menschen, sondern die "ächzende Steuer- und Abgabenlast"
und das Korsett des Staates mit seinen Lohnersatzleistungen. Auch
die Tarifparteien treffe Schuld. Ausdrücklich wandte sich die
Unionspolitikerin gegen das Vorhaben, für Privatleute eine
Pflicht zur Aufbewahrung von Rechnungen
einzuführen.
Die Koalition plant ein Bußgeld von bis
zu 1.000 Euro, wenn ein privater Auftraggeber Rechnungen nicht
mindestens zwei Jahre aufbewahrt. Für Unternehmer soll die
Frist sogar zehn Jahre betragen. Auch sollen bundeseinheitliche
Prüfungs- und Ermittlungsbefugnisse festgelegt werden, weil
unterschiedliche Regelungen in den Ländern zu ungleichen
Standortbedingungen und zu Wettbewerbsverzerrungen führten.
Die Vorsitzende des Finanzausschusses, Christine Scheel
(Bündnis 90/Die Grünen), verwies auf 364 Verfahren wegen
Schwarzarbeit im letzten Jahr, bei denen 34 Millionen Euro
sichergestellt worden seien. Von der Gewinnabschöpfung erhofft
sie sich eine abschreckende Wirkung.
Für Carl-Ludwig Thiele (FDP) gibt es ein
Vollzugsdefizit. Durch die Veröffentlichung des
Referentenentwurfs sei zum Jahreswechsel der Eindruck entstanden,
die Regierung habe es auf die Putzfrauen in Privathaushalten
abgesehen. Reinhard Schultz (SPD) sagte, die Koalition habe den
Referentenentwurf korrigiert, bevor er ins Kabinett kam. Es gebe
enge Verflechtungen zwischen organisierter Schwarzarbeit und
illegaler Beschäftigung. Der Zoll sei "robust" genug, um den
Kampf in "klassischen Polizeieinsätzen" auch auf den
Baustellen aufzunehmen.
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