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Hartmut Hausmann
Viele Anlagen sind umzurüsten
EU-Standards für Tunnel
Nach den zum Teil katastrophalen Tunnel-
unglücken mit ungewöhnlich vielen Opfern in den
vergangenen Jahren in Europa sollen nun die Mindestanforderungen an
die Tunnelsicherheit erhöht und überall in der EU
vereinheitlicht
werden. Ein entsprechender Richtlinienvorschlag der Kommission
wurde am 20. April vom EU-Parlament in zweiter Lesung
verabschiedet, nachdem der EU-Ministerrat alle Änderungen des
Parlaments aus erster Lesung zur Verbesserung der
Sicherheitsausrüstungen in den Tunneln übernommen
hatte.
Die Sicherheitsvorschriften sollen nur für Tunnel innerhalb
des transeuropäischen Verkehrsnetzes gelten, die länger
als 500 Meter sind. Dies wird von der Brüsseler Behörde
damit begründet, dass die betroffenen Nutzer aus Tunneln mit
einer Länge von unter 500 Metern in der Regel bei einem Brand
schnell genug ins Freie gelangen können. Zu den
Minimalstandards gehören unter anderem Feuerfestigkeit der
Baustruktur, Notbeleuchtung und Nottelefone, Feuerlöscher und
automatische Störungsmelder. Für Tunnel ab 1.000 Meter
Länge und mit mehr als 2.000 Fahrzeugen am Tag auf jeder
Fahrspur werden mindestens alle 500 Meter Notausgänge und
zusätzliche Lüftungen und Wasseranschlüsse verlangt.
Neu erbaute Tunnel sollen nur mit Ausweichbuchten (ab 1.500 Meter)
und Doppeltunnel mit Notdurchfahrten für Rettungsdienste
zugelassen werden. Nach den Bestimmungen müssen alle schweren
Fahrzeuge und Busse, die durch Tunnel fahren, mit
Feuerlöschern ausgestattet sein. Von wenigen
Ausnahmebestimmungen abgesehen, müssen die neuen
Sicherheitsbestimmungen innerhalb von zehn Jahren umgesetzt werden,
wobei mindestens 50 Prozent der Tunnel die Bestimmungen schon nach
sechs Jahre erfüllen müssen. Betroffen sind in der EU 512
Tunnel. Bis 2010 müssen 55 Tunnel in Deutschland die Kriterien
erfüllen. H. H.
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