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Hartmut Hausmann
Tiere sollen nicht unnötig leiden
Einheitliche Standards für
Transporte
Die Europäische Union kommt den immer wieder kehrenden
Klagen von Tierschützern über katastrophale Bedingungen
bei Tiertransporten entgegen. Dass die Berichte über die dabei
erlittenen Qualen, die Nichteinhaltung der
Fahrzeitbeschränkungen, die Überladung der
Transportfahrzeuge, der Durst der Schlachttiere, von denen viele
ihren letzten Transport zum Schlachthof gar nicht überleben,
nicht übertrieben sind, machen zufällige Kontrollen immer
wieder deutlich. So wurden bei verstärkten Inspektionen in
Österreich in mehr als der Hälfte der untersuchten
Fälle Regelverstöße festgestellt. Als Reaktion
darauf hat das Europäische Parlament Ende März für
einen neuen Verordnungsvorschlag der Kommission gestimmt, mit der
strengere Regeln für den Langstreckentransporte von lebenden
Tieren durchgesetzt werden, die bei Verstößen unter
Strafe gestellt werden sollen.
Generell sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, dass die
Tiere so wenig wie möglich transportiert werden sollten. So
weit möglich sollten sie in der Nähe ihrer Herkunftsortes
geschlachtet werden. Auf keinen Fall sollten sie in ein anderes
Land gebracht werden, nur weil es dort billiger arbeitende
Schlachthäuser gibt. Zur Lösung des Problems könnte
auch die Einrichtung von mobilen Schlachteinrichtungen beitragen.
In diesem Zusammenhang könnten auch solche mobilen
Schlachthäuser oder kommunale Schlachtereien in besonders
benachteiligten Regionen gefördert werden. Hierzu soll die
Kommission die Möglichkeiten prüfen.
Als Grundlage sieht der Verordnungsentwurf der Brüsseler
Kommission vor, dass der Fahrer eines Tiertransports
spätestens alle neun Stunden halten muss. Die Rinder, Schafe,
Ziegen, Pferde, aber auch kleinere Tierarten dürfen dann
zwölf Stunden lang ruhen. Das Parlament hält dies jedoch
für unpraktisch und möchte Transporte für
Schlachtvieh grundsätzlich auf höchstens neun Stunden
beschränken. Tiere, die zu öffentlichen Veranstaltungen,
Ausstellungen oder zum Training transportiert werden, fallen nicht
unter die neuen Regeln. Der Transport von sehr jungen oder kranken
Tieren soll ganz verboten werden.
Über diese Grundbedingungen hinaus sollen zur Verringerung
des Leidens der Tiere bei den Transportfahrzeugen Mindeststandards
eingehalten werden. So wird eine maximale Anzahl von Tieren pro
Fahrzeug vorgeschrieben, die Innentemperatur, der Platz pro Tier,
ein Klimatisierungs- oder Belüftungssystem und die
regelmäßige Versorgung mit Futter und frischem Wasser.
Elektroschockgeräte zur Bändigung widerspenstiger Bullen
sollen nicht mehr eingesetzt werden dürfen.
Eine erste EU-Richtlinie zum Schutz von Tieren beim Transport
wurde schon 1977 erlassen und 1991 fortgeschrieben. Darin wurden
bereits die höchstzulässige Ladedichte für Pferde,
Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine festgelegt. Außerdem wurde
ein Transportplan und für die Tiertransporte eine Genehmigung
durch die einzelstaatlichen Behörden vorgeschrieben.
Die Vorschriften, die noch von den einer starken Lobby aus
Bauernverbänden und Transportunternehmen
gegenüberstehenden Agrarministern endgültig abgesegnet
werden müssen, sollen künftig auch besser überwacht
werden. Da dies aber nicht annähernd lückenlos
möglich ist, ist für die Fahrer ein spezielles Zertifikat
vorgesehen, ebenso für die Speditionen. Bei
Verstößen gegen die EU-Verordnung kann die Fahrerlaubnis
für ein Jahr entzogen werden. Nach Angaben der Kommission
werden jährlich zwei Millionen Schlachttiere quer durch Europa
transportiert. Das soll wegen mangelnder Regelungen und Kontrollen
zur Ausbreitung von Tierkrankheiten wie Schweinepest, BSE und Maul-
und Klauenseuche beigetragen haben. H. H.
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